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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.07.2025

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.07.2025, die mit der Sitzungseinladung versandt wurde, wird unter nachstehender Maßgabe anerkannt.

Der TOP 95 Bauantrag zum Neubau eines Laborgebäudes, Fl.Nr. 2041/1, Hüttenheim 185, Gemarkung Hüttenheim wird im Beschluss wie folgt abgeändert:

Der Bauantrag wird zum Neubau eines Laborgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2041/1, Gemarkung Hüttenheim, wird zur Kenntnis genommen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der Entwässerung in die gemeindliche Kanalisation wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

Es ist im Trennsystem zu entwässern. Der max. Zufluss aus der Oberflächenentwässerung darf 8 l/s nicht überschreiten. Die Ausführung des Rückhaltebeckens mit Drossel gemäß Planung ist nachzuweisen. Der Schmutzwassereinleitung wird mit einer Menge von 1,7 m³/d und einer Schmutzfracht von ca. 10 Einwohnergleichwerten zugestimmt. Die FWF ist nicht an das gemeindliche Trinkwasserleitungsnetz angeschlossen, d.h. die Wasserentnahme erfolgt aus dem eigenen Netz. Die Zuleitung des Schmutzwassers ist durch geeichten Zähler nachzuweisen.

Information WLAN Rathaus Hüttenheim

Im Rathaus Hüttenheim ist seit den Sommermonaten das Bayern WLAN freigeschaltet und kann öffentlich genutzt werden.

Information Glasfaserausbau

Nachdem im Mai beschlossen wurde, dass der geförderte Glasfaserausbau durch die Glasfaser Plus GmbH durchgeführt werden soll, wurde durch die Verwaltung am 12.08.2023 der endgültige Förderbescheid beantragt.

Am 15.09. wurden von der Förderstelle Nachforderungen gestellt, welche durch die Verwaltung beantwortet wurden.

Sobald der endgültige Bescheid auf Förderung da ist, kann der Zuwendungsvertrag mit der Glasfaser Plus GmbH geschlossen werden. Dieser war bereits Teil des Konkretisierungsantrags und regelt die Weiterleitung der Zuwendung durch die Gemeinde an das TKU als Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke in Bezug auf die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines gigabitfähigen Netzes zur Versorgung des Ausbaugebiets durch das TKU.

Sobald der Baustart geplant ist, gibt es ein Bau-Kickoff mit einem Vertreter der Glasfaser Plus, einem Vertreter der Gemeinde und der Baufirma, die die Arbeiten durchführt, um die Einzelheiten zu besprechen. Hier kann insbesondere darüber gesprochen werden, wie man mit dem Pflaster umgeht, das so wohl nicht mehr eingebaut werden kann.

Die Glasfaser Plus GmbH muss dann, bevor der Bau startet, bei der Gemeinde eine Genehmigung nach § 127 TKG beantragen. Hierzu muss sie Bau- und Ausführungspläne (Trassenverlauf, Tiefbau- und Oberflächenmaßnahmen, Bauabschnitte), Technische Details (Kabeltypen, Querschnitte, Verlegetiefen, Schutzmaßnahmen) sowie den Bauzeitenplan vorlegen.

Information zu Arbeiten an den Strommasten durch die N-Ergie

Die Firma Autmatec führt im Auftrag der N-Ergie Netz GmbH Baumaßnahmen an der 110 kV-Leitung Zirndorf/Marktsteft durch. Diese dient als Verteilnetz für die Energieversorgung. Ab Oktober werden verschiedene Maßnahmen an der Leitung vorgenommen.

Mit den Grundstückseigentümern hat die Firma bereits Kontakt aufgenommen. Der Markt Willanzheim ist ebenfalls mit mehreren Standorten in Willanzheim und Hüttenheim betroffen.

Dies wird zur Kenntnis genommen.

Baumaßnahmen der Fa. Knauf zur Wasserführung (Nähe Kneippbecken Hüttenheim)

Im Zuge der Baumaßnahmen am Gelände des Bergwerks wird eine neue Wasserführung zur Entwässerung des Beckens für das Oberflächenwasser benötigt. Er ersetzt die bisherige Wasserableitung und wird mit einem Durchmesser von DN 600 parallel zur Zufahrtsstraße auf Höhe des Kneippbeckens verlegt.

Die Zugangsbrücke zum Kneippbecken wird abgebrochen und wieder neu aufgebaut.

Die Arbeiten finden derzeit statt und dauern ca. 4 Wochen.

Information 3. und 4. Ratenzahlung für Gerätehalle Sportverein Willanzheim

Der Sportverein Willanzheim hat eine 3. und 4. Teilauszahlung des gemeindlichen Zuschusses für die Erneuerung des Fangzauns und den Neubau der Gerätehalle gestellt.

Die 3. Auszahlung beträgt 3.650 Euro, die 4. Auszahlung beträgt 3.450 Euro.

Die Rechnungsbelege liegen vor.

Die Beträge wurden wegen Dringlichkeit in der Sommerpause überwiesen.

Dies wird zur Kenntnis genommen.

Risse im Putz der Willanzheimer Kirche

Die festgestellten Risse auf der Westseite wurden geöffnet.

Es fand ein gemeinsamer Baustellentermin mit Bürgermeisterin, Kirchenpfleger, Architekt, Statiker und Putzfirma statt. Dabei wurde festgestellt, dass das darunterliegende Mauerwerk aus lose zusammengefügten Steinen besteht und damit kein durchgehender Verbund vorhanden ist. Gerade unter den Fenstern entstehen thermische Schwankungen, die zu der Rissbildung führen können.

Die Risse werden nun mit Zementmörtel verfüllt und 2-lagig mit Kalkputz überputzt.

Arbeiten am Friedhof Willanzheim

Die Pflasterarbeiten an den Zwischenwegen sind nun weitgehend abgeschlossen. Die Ausführung nahm viel Zeit in Anspruch, da unterschiedliche Höheneinstellungen der Grabstätten zu beachten waren.

Im Zuge der Arbeiten wurden auch vorhandene Wasserleitungen neu verlegt.

Die Friedhofsepitaphien sind abgebaut und werden durch den Steinmetz überarbeitet.

Der Bauhof wird in Eigenregie ein Fundament erstellen, auf dem die Epitaphien wieder an der bisherigen Stelle angebracht werden. Architekt Zeltner ist beauftragt für die geforderte Überdachung eine Zeichnung zu erstellen.

Die Arbeiten an der alten Friedhofsmauer am Eingang beginnen dann in Kürze.

An den Toren zur Leichenhalle blättert das Furnier wieder ab. Daher sollen die Türen fachmännisch überarbeitet werden.

Gutachten zur Böschungsbeurteilung am Neuwiesenbach Hüttenheim

Der Geotechnische Bericht durch das Büro GMP liegt nun vor.

Die durchgeführten Untersuchungen belegen, dass die Untergrundverhältnisse sehr heterogen sind. Das Büro stellt fest, dass der Uferbereich lokal bis 2,50 m unter Geländeoberkante entfestigt ist. Das Büro schätzt die Gefahrenlage aufgrund der Untersuchungsergebnisse so ein, dass nicht davon auszugehen ist, dass eine unmittelbare Gefahr droht.

Allerdings wurde eine umfangreiche Sanierungsempfehlung ausgesprochen.

Information zur Bedarfsabfrage Bauplätze

Seit Juli wurde über das Mitteilungsblatt eine Bedarfsabfrage nach Bauplätzen im Markt Willanzheim abgefragt.

Es wurde eine Rückmeldung abgegeben.

Verlängerung der Einleiterlaubnis für die Kläranlage Hüttenheim

Für die Kläranlage Hüttenheim wurde die befristete Einleiterlaubnis nun mit Bescheid vom 3.9.2025 bis 30.06.2030 befristet verlängert.

Die Kläranlage weist eine Ausbaugröße von 700 Einwohnergleichwerten auf und wird als unbelüftete Teichanlage mit zwei Klärteichen und einem vorgeschalteten Absetzteich ausgeführt.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg weist allerdings darauf hin, dass für eine langfristige Betriebserlaubnis Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Aufgrund der zurzeit laufenden Variantenstudie ist daher übergangsweise der bisherige Benutzungsumfang erlaubt.

Dies wird zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Studie werden für weitere Entscheidungen abgewartet.

Bauanträge
Vollzug Baugesetzbuch; Änderung Flächennutzungsplan Stadt Iphofen;Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) von Iphofen wurde bereits 2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Ratsgremium behandelt.

Nachfolgende Stellungnahme wurde dabei formuliert:

Im Bereich „I12 „Erweiterung Gewerbegebiet Alte Reichsstraße Teil 2“ fehlt in der Darstellung die vorhandene Freileitung, auch bis zur Gemarkungsgrenze. Sollte ein Abbau der Leitung erfolgen, bittet der Markt Willanzheim im Wege der guten Nachbarschaft um eine erneute Beteiligung, um auf eigener Gemarkung eine mögliche Erdverkabelung zu prüfen.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Iphofen wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen sind gemeindliche Belange nicht betroffen.

In der Zwischenzeit wurde die o.g. Freileitung unter Abstimmung mit dem Markt Willanzheim erdverkabelt.

Hinsichtlich weiterer Stellungnahmen haben sich im Bereich der Gemarkungsgrenzen keinerlei Änderungen zur ursprünglichen Planung ergeben. Die Darstellung der Flächen für Windkraft erfolgt nicht im FNP da die Fortschreibung des Regionalplans zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen ist.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Iphofen wird zur Kenntnis genommen.

Gemeindliche Belange des Marktes Willanzheim sind nicht betroffen.

Fortführung des Projektes in der Interkommunale Archivkraft

Die Kommunen Mainbernheim, Markt Einersheim, Seinsheim, Willanzheim, Martinsheim und Rödelsee haben über fünf Jahre hinweg erfolgreich in der Archivpflege zusammengearbeitet.

Die gemeinsame Nutzung einer Registratur- und Archivkraft hat sich bewährt und schont die Ressourcen der Kommunen, u.a. durch Aufteilung der Personalkosten. Die Zusammenarbeit soll deshalb fortgeführt werden.

Die Stelle ist derzeit vakant und soll neu ausgeschrieben werden. Die Zweckvereinbarung ist ebenfalls ausgelaufen und wird neu vereinbart.

Der Markt Willanzheim übernimmt die Anstellung der Arbeitskraft, die dann den anderen beteiligten Kommunen zeitanteilig gegen Erstattung des Kostenaufwandes zur Verfügung gestellt wird. Die Vertragsbeziehungen zwischen den beteiligten Gemeinden werden in einer Zweckvereinbarung geregelt.

Geplant ist eine weitgefasste Stellenausschreibung zum 01.01.2026. Daher sind Qualifikationen, Arbeitszeitvorstellungen etc. potentieller Bewerber derzeit noch unklar.

Ebenso sollen noch die aktuellen Stundenbedarfe der Kommunen geklärt und miteinander abgestimmt werden. Deshalb ist vorab lediglich eine an den neuen Tarifvertrag angepasste Kostenabschätzung möglich.

Es besteht Einverständnis, dass die Zweckvereinbarung der beteiligten Gemeinden langfristig fortgeführt wird und eine neue Registratur- und Archivkraft eingestellt wird.

Der Markt Willanzheim beteiligt sich an dem gemeinsamen Archivprojekt mit einem prozentualen Anteil von 20 bis 30 Prozent.

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu verhandeln und zu vollziehen.

Rückschau Bürgerversammlungen

Es fanden Ende Juli / Anfang August die Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen statt.

Viele Fragen der Bürgerinnen und Bürger konnten bei den Versammlungen beantwortet werden.

Die Anfragen werden an die Verwaltung oder die betreffenden Behörden weitergeleitet.

Aufgrund der vermehren Nachfragen zum Versatzeinbau der Firma Knauf wird eine Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfinden.

Berufung des Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026

Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat aus dem Kreis der Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten für die Gemeindewahlen eine/n Wahlleiter/in sowie eine/n Stellvertreter/in.

Der Wahlleiter/die Wahlleiterin ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahlen verantwortlich und hat insbesondere die Aufgabe, das Wahlverfahren zu leiten und die Rechtmäßigkeit des Ablaufs zu gewährleisten. Er tritt im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl als eigenständiges Organ auf.

Für die Kommunalwahl 2026 schlägt die Verwaltung vor, Herrn Wilhelm Sturm zum Wahlleiter zu berufen. Herr Sturm verfügt aufgrund seiner langjährigen kommunalen Erfahrung über umfassende Kenntnisse im Wahl- und Verwaltungsrecht sowie über die erforderliche Sachkunde und Unabhängigkeit.

Als stellvertretende Wahlleiterin wird Manuela Eigenschenk vorgeschlagen. Frau Eigenschenk bringt die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung mit, um den Wahlleiter im Falle seiner Verhinderung vollumfänglich vertreten zu können.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) werden Wilhelm Sturm als Gemeindewahlleiter und Manuela Eigenschenk als Vertreterin berufen.

Seniorennachmittag im Markt Willanzheim

Die Seniorenbeauftragten Elke Braun und Andrea Pfannes geben bekannt, dass der Seniorennachmittag am 25.10.2026 von 14:30 Uhr – 17:30 Uhr in der Marktschänke in Markt Herrnsheim stattfindet.