Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.09.2023 |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.09.2023 wird ohne Einwände anerkannt.
| Waldangelegenheiten |
| Aktuelles aus der FBG und dem Holzmarkt |
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dieter Rammensee von der FBG anwesend.
Herr Rammensee gibt einen Überblick über aktuelle Themen der FBG.
Hauptaufgabe der FBG sind Abhalten von Fortbildungen aller Art und die Holzvermarktung.
In der FBG sind 656 Mitglieder organisiert mit einer Waldfläche von insgesamt 13.341 ha Waldfläche.
Weiter wird ein Überblick über die momentane Preisentwicklung am Holzmarkt gegeben.
Richtlinie "Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement" Information und weiteres Vorgehen für den Gemeindewald |
Herr Rammensee informiert über das vom Bund aufgelegte Förderprogramm. Es kann für den Gemeindewald (OT Hüttenheim und Markt Herrnsheim) beantragt werden. Der Willanzheimer Güterwald Willanzheim wird bereits mit VNP Mitteln unterstützt.
Um in dem Programm „Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement“ Fördergelder zu generieren, müssen einige zusätzliche Kriterien erfüllt werden. So ist z.B. die Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend als auch liegend zu erhöhen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass 10 % der Masse der Hiebfläche liegen gelassen werden soll, dies pro Jahr auf jeder Hiebfläche.
Darüber hinaus müssen 5 % der Waldfläche zur natürlichen Waldentwicklung unbewirtschaftet bleiben. Das wäre für den Markt Willanzheim eine Fläche von ca. 7,7 ha. Um diese 5 % zu erreichen, können einzelne Teilflächen ab 0,30 ha zusammengefasst werden.
Diese Flächen sind zum Teil schon vorhanden so dass, nach Aussage von Herrn Rammensee, dieses Kriterium gut eingehalten werden kann.
Die Bindefrist für dieses Programm beläuft sich auf 20 Jahre.
Für den Markt Willanzheim würde eine jährliche Zuwendung im Jahr 1 – 10 i.H.v. 14.608,80 € für die Biotopfläche und eine jährliche Zuwendung im Jahr 11 – 20 für Totholz i.H.v. 770 € entfallen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Förderprogramm für den Gemeindewald beizutreten und für das Jahr 2024 die Stilllegungsflächen auszuweisen sowie beim Holzeinschlag 10 % der Masse als Totholz liegen zu lassen.
Herr Rammensee wird mit der Abwicklung beauftragt.
FBG - Anpassung der Verwaltungskostenpauschale |
Zum 01.01.2024 wird die FBG nach 10 Jahren die Verwaltungskosten anpassen. Der Markt Willanzheim hat zwei Pflegeverträge, einmal für den Gemeindewald, zum anderen für den Güterwald.
Der Markt Willanzheim erhält für den Gemeindewald einen Gemeinwohlausgleich von bislang 7,56 € pro ha. Dieser wird künftig auf 18 € pro ha erhöht.
Künftig gibt es zwei Modelle bei der FBG, für die sich der Markt Willanzheim entscheiden kann.
Gemeindewald
| Modell 1: | Die Verwaltungskostenpauschale wird von 8 € auf 22 € pro ha erhöht. Zusätzlich werden die Pflegearbeiten nach Stunden abgerechnet. |
| Modell 2: | Es erfolgt eine Berechnung nach Vollkosten mit 40 € pro ha. |
Diese Vollkosten beinhalten alle Dienstleistungen der FBG ohne Berechnung von Stunden. Dies stellt dann eine feste, planbare Größe für die Gemeinde dar.
Güterwald Willanzheim
| Modell 1: | Die Verwaltungskostenpauschale wird von 8 € auf 12 € pro ha erhöht. Zusätzlich werden die Pflegearbeiten nach Stunden abgerechnet. |
| Modell 2: | Es erfolgt eine Berechnung nach Vollkosten mit 40 € pro ha. |
Diese Vollkosten beinhalten alle Dienstleistungen der FBG ohne Berechnung von Stunden. Dies stellt dann eine feste, planbare Größe für die Gemeinde dar.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt für beide Wälder, bei der FBG im Modell 1 zu bleiben, da dies kostengünstiger ist.
Jahresbetriebsplanung 2024 für den Gemeindewald |
Herr Rammensee gibt einen Überblick über das Betriebsjahr 2023 und einen Ausblick auf das Betriebsjahr 2024.
Im Betriebsjahr 2023 wurden im Gemeindewald 296,8 fm Holz in der Waldabteilung Hüttenheimer Schneckenberg und im Zipfele Markt Herrnsheim geschlagen.
Weiter erfolgten Pflegemaßnahmen wie Ausgrasung in der Aufforstung (Abteilungen Alte Wege und Ebene). Gefördert wurde über den Gemeinwohlausgleich die gesamte Waldfläche mit 7,56 € pro ha sowie weitere Förderungen von ca. 2.500 € für den Herrnsheimer/Hüttenheimer Wald.
Im kommenden Betriebsjahr ist geplant, 260 fm Holz zu entnehmen. Weiter sind Pflegearbeiten in der Aufforstungsfläche Pöpelein, Kulturpflegemaßnahmen in der Ebene und Zaunpflegemaßnahmen im Eichenwald geplant. Weiter kommt auch die Zaunkontrolle aller Kulturzäune sowie das Mulchen der Rückegassen dazu.
Im Willanzheimer Güterwald erfolgten Zaunpflegearbeiten im Greutholz, Silberhölzle und im Mühlholz. Auch hier wird die Pflege fortgeführt.
Mit der Jahresnachweisung 2023 und dem Forstbetriebsplan 2024 besteht Einverständnis.
| Baustelle Sommerried Kanalbauarbeiten Hüttenheim |
| Gehsteige - Weiteres Vorgehen |
Es wird über die Möglichkeiten zur Angleichung des Gehwegs zur Straße diskutiert.
Für die Gemeinderäte steht fest, dass eine Verlegung der 20 KV Leitung nicht notwendig ist, da die Grabarbeiten durch die Gemeinde zu tragen sind. Ebenso verbleiben dann die Kupferleitung der Telekom und die Stromleitungen für die Hausanschlüsse in der bisherigen Trasse.
Im Ortstermin am Sitzungsanfang wurde der Gehweg in Augenschein genommen und festgestellt, dass die Asphaltdecke auf beiden Bereichen noch gut und ohne Beschädigungen ist. Nur die Bordsteine sind zum Teil angeschlagen und gebrochen. Auch hat sich der Gehweg zum Teil gehoben und an anderen Stellen gesenkt.
Dies könnte man im Zuge des Straßenbaus bereinigen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Bürgermeisterin zur Entscheidungsfindung, Angebote für den Gehweg einzuholen:
Straßenlampen - Form und Standorte |
Im Zuge der umfangreichen Sanierungsarbeiten sollen Straßenlampen bestellt werden. Derzeit ist eine Straßenlampe vorhanden und zwar an der Kreuzung zum „Sommerried“ 1. Künftig sollen drei Straßenlampen aufgestellt werden.
Die N-Ergie hat folgende Vorschläge:
| Lampe Streetlight 11 micro | 11.586,21 Euro |
| Pilzleuchte (wie z. B. vor Dorfgemeinschaftshaus) | 12.542,08 Euro |
Beschluss:
Es werden 3 Pilzleuchten beauftragt.
| Eigene Baustellen und Aktuelles |
| Information Stromvertrag für den Markt Willanzheim |
Die Bürgermeisterin informiert, dass nun ein neuer Stromlieferungsvertrag für 2024 – 2026 abgeschlossen wurde. Den Zuschlag hat die Fa. N-Ergie erhalten.
Information GaFöG (Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter) |
Die Bürgermeisterin informiert über die Neuerungen durch das neue Ganztagesförderungs-gesetz.
Ab 2026 ändern sich die Rahmenbedingungen für die Schulkindbetreuung. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz beginnt mit den Erstklässlern. Der Rechtsanspruch bedeutet einen Platz von Montag bis Freitag von täglich 8 Stunden, auch in den Schulferien. Es besteht keine Kostenfreiheit. Die Mittagsbetreuung ist rechtsansprucherfüllend.
Derzeit nehmen schon rund 70 % der Schüler im Schulverband Willanzheim eine Betreuung wahr.
Das Landesgesetz wird eine Möglichkeit schaffen, dass die Schulen 4 Wochen Schließzeiten in den Ferien festlegen können. Näheres ist noch nicht bekannt. Eine Beförderungspflicht ist jedoch ausgeschlossen.
Die Schulen im VGem-Gebiet möchten sich für die Ferienbetreuung zusammenschließen und werden jetzt eine Bedarfsumfrage starten, damit eine Prognose für 2026 erstellt und Kosten, Personalanforderungen usw. ermittelt werden können.
Über das Landesförderprogramm werden rd. 461 Mio € für Bayern zur Verfügung gestellt. Über diese Fördermöglichkeiten kann der weitere Ausbau der Plätze für die Ganztagesbetreuung gefördert werden.
ILE Südost 7/22 Vorstellung des ILEKs |
Am 16.10.2023 fand die Abschlussveranstaltung der ILE Südost in Mainbernheim statt. Die Veranstaltung war sehr informativ. Besonders der Vortrag von Prof. Paeth über den Klimawandel war sehr beeindruckend.
Über die ILE Südost werden momentan die Auszahlungen für das Regionalbudget veranlasst. Für dieses Jahr sind dann noch die Verwendungsnachweise für das Kernwegekonzept der Weinberge und die Fortschreibung der ILE abzuarbeiten.
Dankeschön an die Wahlhelfer |
Die Bürgermeisterin dankt allen Wahlhelfern für ihre tatkräftige Unterstützung in den Wahllokalen und bei der Briefwahl.
Seniorennachmittag |
Weiter dankt die Bürgermeisterin den Gemeinderätinnen Andrea Pfannes und Elke Braun für die Ausrichtung des Seniorennachmittags in Markt Herrnsheim. Es war wieder eine gelungene Veranstaltung.
Ehrungen beim SV Willanzheim |
Die Bürgermeisterin berichtet über den Ehrenabend des SV Willanzheim am 20.10.2023. Besonderer Höhepunkt waren zahlreiche Ehrungen und die Ernennung von 5 verdienten Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern.
| See am Schlossberg Willanzheim |
Der See am Schlossberg Willanzheim konnte bei trockener Witterung ausgebaggert werden.
| Straßenbauarbeiten durch die Fa. Knauf Hüttenheim |
Die Fa. Knauf beginnt am 24.10.2023 mit der Asphaltierung der Staatsstraße bis zum Werksgelände. Die Umleitung erfolgt durch die Hüttenheimer Siedlung. Für die Arbeiten ist eine Ampelschaltung vorgesehen.
| Bauanträge |
| Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Grundwasserentnahme auf Fl.Nr. 4837, Gemarkung Willanzheimt |
Eine Neuerteilung der beschränkten Erlaubnis zur Grundwasserentnahme nach Ablauf der mit Bescheid vom 09.03.2009 genehmigten Entnahmemenge von 4.000 m³ wird beantragt.
Das entnommene Wasser wird zum Tränken von Vieh und zum Pflanzenschutz genutzt. Die max. Jahresentnahmemenge wird 3.050 m³ betragen, beantragt wird eine Entnahmemenge von 4.000 m³, wie auch schon im noch gültigen Bescheid festgesetzt.
Das WWA Aschaffenburg hat einer Entnahme von Wasser in Höhe von 3.050 m³ zugestimmt.
Beschluss:
Gemeindliche Belange sind nicht betroffen.
Die Auflagen des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg sind einzuhalten.
Mit der Grundwasserentnahme durch einen Brunnen zur Versorgung des Viehs und zum Pflanzenschutz auf dem Grundstück Fl.Nr. 4837, Gemarkung Willanzheim bis zu einer Jahresentnahmemenge von 3.050 m³ besteht grundsätzlich Einverständnis.
| Informationen aus dem Weinparadies Franken |
| Errichtung der Außenbewirtung |
Die Submissionen für die Gewerke Elektroinstallationen, Rohbau und Zimmerer-Dacharbeiten sind erfolgt. In den kommenden Wochen wird mit den Arbeiten angefangen, da der Förderbescheid nun vorliegt.
| Bocksbeutelexpress 2024 |
Die Buchungszahlen für den Bockbeutelexpress liegen nun vor. In den letzten Jahren ist die Zahl der Fahrgäste rückläufig. Deshalb wurden nun Änderungen beschlossen.
Der Bocksbeutelexpress wird von Mai-August nicht mehr am Samstag fahren, weiterhin im September und Oktober. Auch die Abendfahrt samstags um 20.00 Uhr wird ersatzlos gestrichen, da diese kaum in Anspruch genommen wird.
Die Fahrzeiten am Sonntag bleiben unverändert.
Der Anteil an den Kosten für den Markt Willanzheim beträgt ca. 2.500 € jährlich.
| Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung |
Die Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung aus dem Jahr 1990 ist noch immer gültig und notwendig.
Eine Umstellung von DM auf Euro wurde nicht durchgeführt.
Inhalt der Satzung ist u.a. die Vergabe von Hausnummern. Bei einer solchen Vergabe werden Hausnummernschilder an die Grundstückseigentümer versandt, welche nach den Festsetzungen der Satzung zwingend zu verwenden sind. Die Einhaltung der Anbringung wird aktuell nicht kontrolliert.
Für die Hausnummernschilder wird eine Gebühr von 45 DM (die Verwaltung verlangt aktuell 20 €) gem. § 4 Abs. 2 der Satzung erhoben. Tatsächlich kostet ein Hausnummernschild allerdings ca. 23 €.
Die Satzung wäre grundsätzlich somit in diesem Punkt anzupassen.
In diesem Zusammenhang wurde die Satzung insgesamt auf deren zeitlich aktuellen Stand durch die Verwaltung überprüft. Entsprechend der IMBek vom 8.9.1987 (MABl S. 658), geändert am 3.12.1997 (AllMBl S. 901) ist aus Sicht der Verwaltung die Satzung insgesamt zu überarbeiten.
Beschluss:
Die Satzung wird im amtlichen Teil dieses Mitteilungsblattes veröffentlicht.
| Zuschuss für die musikalische Ausbildung des Musikvereins Willanzheim |
Der Musikverein Willanzheim hielt am 24.09.2023 seine Generalversammlung mit Neuwahlen ab. Es ist gelungen, die jüngere Generation für die frei gewordenen Vorstandsposten sowie einiger Beisitzer zu gewinnen. Durch den reibungslosen Wechsel startet der Musikverein Willanzheim in das neue Schuljahr 2023/2024 und kann gestärkt in die Zukunft blicken.
Der Musikverein beantragt für das Schuljahr 2023/2024 einen Zuschuss, für dessen Berechnung die Gesamtkosten für den Ausbildungsbetrieb aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3.420,51 Euro zugrunde legen. Nimmt man diesen Betrag und teilt ihn durch alle in Ausbildung befindlichen Personen (20) erhält man einen Betrag von 171,00 Euro pro Schüler.
Für die 6 benannten Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren wird der Zuschuss in Höhe von 171,00 Euro beantragt. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1.026,00 Euro.
Beschluss:
Der Musikverein Willanzheim erhält als freiwillige Leistung für das Ausbildungsjahr 2023/2024 einen Zuschuss für jeden Schüler aus der Marktgemeinde. Bei 6 Schülern á 171 € entspricht dies einer Gesamthöhe von 1.026.00 €