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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterhalt gemeindlicher Wirtschaftswege

Aufgrund der jahreszeitlich bedingten feuchten Ackergrundstücke und der kommenden Zuckerrübenkampagne weisen wir erneut auf die geltenden Regelungen hin:

Auf Flächen und Wegen des Marktes Willanzheim ist die Ablagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Zuckerrüben, Strohballen …) grundsätzlich nicht gestattet.

Verschmutzungen auf den Flurwegen sind vom Verursacher unverzüglich zu entfernen.

Für die Zuckerrübenabfuhr sind befestigte Wege zu nutzen. Für Beschädigungen, die durch die Zuckerrübenabfuhr bei aufgeweichtem Boden an Schotterwegen entstehen, wird der Bewirtschafter des Zuckerrübenackers zur Behebung herangezogen.

Auf die Festlegungen des Amtes für ländliche Entwicklung im Textteil der Flurbereinigungspläne wird verwiesen. Sie lauten: “Auf dauerhaft befestigten Straßen und Wegen ist zur Vermeidung einer Verschmutzung und Beschädigung das Wenden mit landwirtschaftlichen Maschinen untersagt. Schäden sind von den Verursachern zu beheben oder werden auf deren Kosten beseitigt”.

Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin