Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Holzstrich in den Gemeindewäldern Markt Herrnsheim und Hüttenheim

Holzstrich für Selbstwerber Markt Herrnsheim

Der Holzstrich in Markt Herrnsheim findet am Samstag, 18. November 2023 um 13 Uhr statt. Treffpunkt ist hinter dem Bibersee Richtung Hubhölzer. Für Bewirtung ist gesorgt.

Hermann Hiller

Waldbeauftragter

Holzstrich für Selbstwerber Hüttenheim

Der Holzstrich findet am Samstag 2. Dezember statt. Weitere Informationen folgen.

Dietmar Stich

Waldbeauftragter

Auflagen für den Holzverkauf in den Gemeindewäldern

Mit Unterschrift ist zu bestätigen, dass über die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzbestimmungen belehrt wurde und das Merkblatt für Brennholzselbstwerber des Marktes Willanzheim bekannt ist.

Der Holzverkauf findet nur an ortsansässige Bürger ohne Verbindlichkeiten gegenüber dem Markt Willanzheim statt.

Es ist untersagt kreuz und quer im Bestand mit jeglichen Fahrzeugen umherzufahren. Die Rückegassen sind freigeschnitten und gekennzeichnet oder werden bei der Holzvergabe bekanntgegeben. Fahrzeuge dürfen sich nur auf diesen bewegen, um Bodenschäden durch Verdichtung, Schäden am verbleibenden Bestand und an der aufwachsenden Verjüngung möglichst gering zu halten. Vorhandene Jungbäume sind zu schonen.

Während der Holzeinschlagzeit bleibt die Waldschranke geöffnet. Für eine spätere Holzabfuhr ist der Waldschlüssel im Bauhof gegen eine Kaution von 20 € zu entleihen.

Rückewege und –gassen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen oder Frost befahren werden. Die Holzabfuhr bei anhaltenden Schlechtwetterperioden ist untersagt. Ggf. wird für vermeidbare Schäden der Verursacher zur Schadenbehebung herangezogen.

Die Unfallverhütungsvorschriften der LSV sind bei der Waldarbeit zu beachten.

Die Dornen in der ersteigerten Parzelle sind zu entfernen.

Das Holz fällt an den Markt Willanzheim zurück, wenn das verstrichene Holz bis zum nächsten Holzstrich nicht aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt wurde.

Die Abbuchung des Holzgeldes erfolgt ohne SEPA-Vorankündigung.

Wichtige Hinweise zur Arbeitssicherheit

Aufgrund der großen Trockenheit der vergangenen Jahre sind viele Bäume abgestorben oder in der Krone zurückgetrocknet. Bei der Fällung und Aufarbeitung dieser Bäume ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Berufsgenossenschaft weist auch in diesem Jahr ausdrücklich daraufhin, dass beim Fällen von Buchen und Eschen große Gefahr droht. Das Keilen zum zu Fall bringen eines Baumes ist bei derartigen Bäumen verboten.

Bitte beachten Sie und Ihre Helfer dringend die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft und tragen entsprechende Schutzkleidung und Helme.

Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin