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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gertholzausgabe und Regelungen für dieHolzaufarbeitung im Mittelwald Willanzheim

Die diesjährige Gertholzausgabe erfolgt am Samstag, 18. November 2023 im Mühlholz Pfannenmaß im Anschluss an den vorjährigen Hieb

Regelungen für die Holzaufarbeitung im Mittelwald Willanzheim

  • Mit den Arbeiten in der Gert kann nach der Holzausgabe begonnen werden.
  • Die Gert zieht von Gasse zu Gasse und ist mit 4 Lohstickeln begrenzt. Die Lohstickel sind mit gelber Farbe markiert. Auf zwei Stickeln steht der eigene Name und der zeigt auf das eigene Holz. Auf dieser Seite darf die Grenze mit gehackt werden.
  • Als Grenze gilt eindeutig, wo der Lohstickel angewachsen ist und nicht wo der Name steht.
  • Erfahrungsgemäß verblasst die Schrift auf den Lohstickeln. Für die Markierung der Gert bitten wir kein Plastik zu verwenden.
  • Die Arbeiten in den Gerten müssen bis 1. Januar 2024 erledigt sein, denn dann beginnt das Fällen der Eichen und die Vorbereitung für den Eichenstrich. Um das Fällen und Aufarbeiten der Eichen nicht zu behindern, ist das Reisig auf Haufen zu legen und darf im Winter nicht auf der Fläche verstreut liegen, auch nicht auf der des Nachbarn. Die Fahrgassen sind freizuhalten.
  • Ein sauberes Fällen der Bäume und des Buschholzes wird erwartet. Das Buschholz sollte nicht zu hoch und nicht zu tief - gerade - abgeschnitten werden, ideal ist eine Höhe von ca. 5 – 6 cm. Die Grenzzeichen (Lohstickel), Hegreiser und Überständige (Bäume, die älter als 25 Jahre sind) müssen stehen bleiben und sollen geschützt werden.
  • Stangen, die mit roter Farbe für die Fahrgassen markiert sind, dürfen ganz normal mit gefällt werden (gerader Schnitt, ca. 5 – 6 cm über dem Boden).
  • Alte dürre Bäume müssen stehen bleiben. Auch bereits umgefallene Bäume müssen aus Naturschutzgründen unbedingt liegen gelassen werden.
  • Die ausgezeichneten Hegreiser sind zu schonen. Bitte keine Stangenhaufen an Hegreiser oder andere Bäume legen.

Abfuhr des Holzes auf den Fahrgassen

  • Die „Gassen“, die den Wald in Längsbeete aufteilen, werden als Fahrgassen angelegt. Links und rechts der Gassen werden 3 Meter breite Streifen mit roter Farbe gekennzeichnet. So entsteht eine Fahrspur von 6 Metern Breite. Diese muss immer frei bleiben, sie darf nicht mit Holz, Stangen oder Reisig belegt werden. Die rot markierten Stangen können wie die Gert gefällt werden.
  • Zur Holzabfuhr müssen diese Fahrgassen verwendet werden. Die Gerten selbst dürfen nicht befahren werden. Darum legen Sie das Holz (Reisig oder Stangen) bitte so, dass es von der Fahrgasse aus aufgeladen oder gehäckselt werden können.
  • Das Gleiche gilt auch für die Aufarbeitung des Überholzes nach dem Eichenstrich.
  • Das Abfahren des Holzes ist nur bei festem Waldboden in gefrorenem oder trockenem Zustand erlaubt. Hierfür dürfen nur die gekennzeichneten Fahrgassen benutzt werden.

Alle Waldarbeiten müssen am 1. Mai 2024 beendet sein.

Bitte halten Sie sich an die oben aufgeführten Regeln, es ist wichtig, dient unserem Wald und ist zu unserem aller Vorteil. In den letzten Jahren haben die Holzaufarbeitung und die Holzabfuhr auf den Fahrgassen sehr gut geklappt. Herzlichen Dank an Alle für die Mithilfe. Ich bitte Sie auch in diesem Hiebsjahr wieder um Ihre Unterstützung.

Wichtiger Hinweis für alle Güterwaldteilhaber

Die Unfallverhütungsvorschrift Forsten gilt auch für Arbeiten im Privatwald bei der Aufarbeitung des Gertholzes. Die Einhaltung der Auflagen obliegt dem jeweiligen Güterwaldteilhaber.

Aufgrund der großen Trockenheit der vergangenen Jahre sind viele Bäume abgestorben oder in der Krone zurückgetrocknet. Bei der Fällung und Aufarbeitung dieser Bäume ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Berufsgenossenschaft weist auch in diesem Jahr ausdrücklich darauf hin, dass beim Fällen von Buchen und Eschen große Gefahr droht. Das Keilen zum zu Fall bringen eines Baumes ist bei derartigen Bäumen verboten.

Bitte beachten Sie und Ihre Helfer dringend die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft und tragen entsprechende Schutzkleidung und Helme.

Neu

Das Reisig von Gertholz und Überholz bitte wie gewohnt in Haufen aufsetzen und bei Bedarf häckseln. Reisig, das im Wald verbleibt bitte am Ende der Hiebszeit nicht mehr verschmeissen, sondern auf den Haufen belassen. Sie erleichtern uns dadurch die anschließende Waldpflege und ggf. Pflanzung.

Wir appellieren bei der Aufarbeitung der Gerten die kommende Naturverjüngung mit geringem Durchmesser (z. B. Eichen, Buchen, Hainbuchen, Eschen …) zu erhalten.

Dies wird dankenswerterweise bereits von vielen Gertholzbesitzern so praktiziert und dient dem Fortbestand unseres Mittelwaldes.

Schranken

Die Schranke am Pfannenmaß ist ab der Holzausgabe geöffnet.

Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die Waldbeauftragten Johannes Kuhn, Erich Bauer und Franz-Josef Haupt.

Gertholzprämie

Die Prämie für das Hiebsjahr 2022/2023 wird in Kürze ausgezahlt. Der Betrag wurde durch die allgemeine Anhebung der Gertholzprämie erheblich erhöht. Je Gert werden 66,75 Euro ausgezahlt.

Auch für dieses Hiebsjahr ist die erhöhte Förderung bewilligt, allerdings nur, wenn die Auflagen eingehalten werden. Wir appellieren daher sehr für die Einhaltung der Regelungen zum Erhalt unseres Mittelwaldes.

Holz aus dem Eichenlöchlein

Nach der Holzausgabe besteht wieder die Möglichkeit für Güterwaldteilhaber wie in den Vorjahren Parzellen für die Holzaufarbeitung anzumelden.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis 25. November 2023 bei der Bürgermeisterin.

Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin