Die diesjährige Gertholzausgabe erfolgt am Samstag, 18. November 2023 im Mühlholz Pfannenmaß im Anschluss an den vorjährigen Hieb
Regelungen für die Holzaufarbeitung im Mittelwald Willanzheim
Abfuhr des Holzes auf den Fahrgassen
Alle Waldarbeiten müssen am 1. Mai 2024 beendet sein.
Bitte halten Sie sich an die oben aufgeführten Regeln, es ist wichtig, dient unserem Wald und ist zu unserem aller Vorteil. In den letzten Jahren haben die Holzaufarbeitung und die Holzabfuhr auf den Fahrgassen sehr gut geklappt. Herzlichen Dank an Alle für die Mithilfe. Ich bitte Sie auch in diesem Hiebsjahr wieder um Ihre Unterstützung.
Wichtiger Hinweis für alle Güterwaldteilhaber
Die Unfallverhütungsvorschrift Forsten gilt auch für Arbeiten im Privatwald bei der Aufarbeitung des Gertholzes. Die Einhaltung der Auflagen obliegt dem jeweiligen Güterwaldteilhaber.
Aufgrund der großen Trockenheit der vergangenen Jahre sind viele Bäume abgestorben oder in der Krone zurückgetrocknet. Bei der Fällung und Aufarbeitung dieser Bäume ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Berufsgenossenschaft weist auch in diesem Jahr ausdrücklich darauf hin, dass beim Fällen von Buchen und Eschen große Gefahr droht. Das Keilen zum zu Fall bringen eines Baumes ist bei derartigen Bäumen verboten.
Bitte beachten Sie und Ihre Helfer dringend die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft und tragen entsprechende Schutzkleidung und Helme.
Neu
Das Reisig von Gertholz und Überholz bitte wie gewohnt in Haufen aufsetzen und bei Bedarf häckseln. Reisig, das im Wald verbleibt bitte am Ende der Hiebszeit nicht mehr verschmeissen, sondern auf den Haufen belassen. Sie erleichtern uns dadurch die anschließende Waldpflege und ggf. Pflanzung.
Wir appellieren bei der Aufarbeitung der Gerten die kommende Naturverjüngung mit geringem Durchmesser (z. B. Eichen, Buchen, Hainbuchen, Eschen …) zu erhalten.
Dies wird dankenswerterweise bereits von vielen Gertholzbesitzern so praktiziert und dient dem Fortbestand unseres Mittelwaldes.
Schranken
Die Schranke am Pfannenmaß ist ab der Holzausgabe geöffnet.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die Waldbeauftragten Johannes Kuhn, Erich Bauer und Franz-Josef Haupt.
Gertholzprämie
Die Prämie für das Hiebsjahr 2022/2023 wird in Kürze ausgezahlt. Der Betrag wurde durch die allgemeine Anhebung der Gertholzprämie erheblich erhöht. Je Gert werden 66,75 Euro ausgezahlt.
Auch für dieses Hiebsjahr ist die erhöhte Förderung bewilligt, allerdings nur, wenn die Auflagen eingehalten werden. Wir appellieren daher sehr für die Einhaltung der Regelungen zum Erhalt unseres Mittelwaldes.
Holz aus dem Eichenlöchlein
Nach der Holzausgabe besteht wieder die Möglichkeit für Güterwaldteilhaber wie in den Vorjahren Parzellen für die Holzaufarbeitung anzumelden.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis 25. November 2023 bei der Bürgermeisterin.