Der Holzstrich in Markt Herrnsheim findet am Samstag, 23. November 2024
um 13 Uhr statt. Der Holzeinschlag findet im Wald statt, der an die Hubhölzer/Schwarzenberger Grenze anschließt. Treffpunkt ist am Ringweg.
Im Anschluss ist wieder gemütliches Beisammensein mit Bewirtung.
Der Holzstrich findet am Samstag 30. November statt. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr an der Waldschranke.
Die Holzentnahme erfolgt in der Nähe der Schranke und im Bereich hinter der Holzwiese.
Im Anschluss ist wieder gemütliches Beisammensein mit Bewirtung.
olH Holz
Mit Unterschrift ist zu bestätigen, dass über die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzbestimmungen belehrt wurde und das Merkblatt für Brennholzselbstwerber des Marktes Willanzheim bekannt ist.
Der Holzverkauf findet nur an ortsansässige Bürger ohne Verbindlichkeiten gegenüber dem Markt Willanzheim statt.
Es ist untersagt kreuz und quer im Bestand mit jeglichen Fahrzeugen umherzufahren. Die Rückegassen sind freigeschnitten und gekennzeichnet oder werden bei der Holzvergabe bekanntgegeben. Fahrzeuge dürfen sich nur auf diesen bewegen, um Bodenschäden durch Verdichtung, Schäden am verbleibenden Bestand und an der aufwachsenden Verjüngung möglichst gering zu halten. Vorhandene Jungbäume sind zu schonen.
Während der Holzeinschlagzeit bleibt die Waldschranke geöffnet. Für eine spätere Holzabfuhr ist der Waldschlüssel im Bauhof gegen eine Kaution von 20 € zu entleihen.
Rückewege und -gassen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen oder Frost befahren werden. Die Holzabfuhr bei anhaltenden Schlechtwetterperioden ist untersagt. Ggf. wird für vermeidbare Schäden der Verursacher zur Schadenbehebung herangezogen.
Die Unfallverhütungsvorschriften der LSV sind bei der Waldarbeit zu beachten.
Das Holz fällt an den Markt Willanzheim zurück, wenn das verstrichene Holz bis zum nächsten Holzstrich nicht aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt wurde.
Die Abbuchung des Holzgeldes erfolgt ohne SEPA-Vorankündigung.
Wichtige Hinweise zur Arbeitssicherheit
Aufgrund der großen Trockenheit der vergangenen Jahre sind viele Bäume abgestorben oder in der Krone zurückgetrocknet. Bei der Fällung und Aufarbeitung dieser Bäume ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Berufsgenossenschaft weist auch in diesem Jahr ausdrücklich daraufhin, dass beim Fällen von Buchen und Eschen große Gefahr droht. Das Keilen zum zu Fall bringen eines Baumes ist bei derartigen Bäumen verboten.
Bitte beachten Sie und Ihre Helfer dringend die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft und tragen entsprechende Schutzkleidung und Helme.