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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim vom 23.102023

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.10.2023

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.10.2023 wird ohne Einwände anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Auszahlung von Förderungen von gemeindlichen Baustellen

Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass für die Sanierung der Marktschänke die bewilligte Schlussförderung i. H. v. ca. 56.000 € Euro nun ausbezahlt wurde. Ebenso wurde die Förderung von 167.000 € für den Neubau der Außenanlagen vor dem Dorfgemeinschaftshaus Hüttenheim jetzt ausbezahlt.

Für die Förderung des Dorfgemeinschaftshauses Hüttenheim wurden der Verwendungsnachweis und die Belege geprüft. Die Gelder in Höhe von rund 400.000 Euro sind allerdings noch nicht freigegeben.

Baustelle Sommerried Kanalbauarbeiten Hüttenheim

Der Austausch der Mischwasserhaltung ist abgeschlossen. Nun werden ab der Einmündung Tannenbergstraße die Kanal-Hausanschlüsse verlegt.

Zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Gehsteige wurde ermittelt, dass für Hausanschlüsse und Ausbesserung der Rinnen ca. 70 m Austausch der Rinnensteine erforderlich sind. Die Rinnensteine sind noch lieferbar. Bei zwei Probeöffnungen im Asphalt des Gehwegs wurde festgestellt, dass es grundsätzlich zur Ertüchtigung möglich ist, abzufräsen und eine neue Asphaltschicht einzubringen.

Zur Ertüchtigung des Gehwegs (Auswechslung Rinnensteine sowie abfräsen und neue Feinschicht wird ein Angebot eingeholt.

Die Baufirma wird von Mitte Dezember bis voraussichtlich Mitte/Ende Februar eine Winterpause einlegen.

Auswechseln der Hauswasserzähler

Die Zählerablesungen finden im Dezember wie gewohnt statt.

Ab Ende Januar 2024 werden die Bauhofmitarbeiter die Hauswasserzähler auswechseln, weil die Eichzeit abläuft. Die Zählereinsätze sind bestellt.

Bei der Auswechslung ist es nötig, dass der Wasseranschluss des Hauses mit dem Absperrhahn abgestellt werden muss. Die Gängigkeit des Absperrhahnes liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers.

Reparaturen an Wasserinstallationen sind stets von Sanitär-Fachleuten durchführen zu lassen, da es sich beim Wasser um ein sensibles Lebensmittel handelt und dies nicht verunreinigt werden darf.

Bedarfsabfrage Ferienbetreuung im Schulverband Iphofen

Durch eine Zusammenarbeit der Kommunen Iphofen, Mainbernheim, Markt Einersheim, Rödelsee, und Willanzheim und den Schulverbänden Iphofen, Hellmitzheimer Bucht, Mainbernheim und Willanzheim ist eine gemeinsame Ferienbetreuung als neues Projekt geplant.

Derzeit wird eine Bedarfsabfrage zur Ferienbetreuung 2024 durchgeführt.

Wenn feststeht, wie viele Familien aus den beteiligten Kommunen Interesse haben, werden die weiteren Details besprochen und die Betreuungskosten final kalkuliert. Es ist angestrebt eine weitgehende Kostendeckung zu erreichen. Das Angebot soll ab 2024 starten.

Aktuelle Informationen bei der Unterbringung von Geflüchteten

Die Bürgermeisterin verweist auf den Brief der Landrätin zur aktuellen Entwicklung bei der Unterbringung von Geflüchteten und bittet darum, das Landratsamt bei der Arbeit zu unterstützen, gerade wenn es darum geht, Unterbringungsmöglichkeiten zu generieren oder Geflüchtete aktiv bei der Wohnungssuche zu unterstützen.

Bauanträge

Vollzug Baugesetzbuch;

Bebauungsplan Sondergebiet "Maschinenhallen Steinbühl", StT Iphofen;

erneute Auslegung und Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Iphofen hat östlich von Iphofen ein Gebiet mit landwirtschaftlichen Hallen. Dieses Gebiet soll erweitert werden und für diese Fläche, auf der neue Hallen entstehen können, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Bürger sollen hier die Möglichkeit haben, ihre landwirtschaftlichen Geräte für Weinberg, Wald u.a. unterzustellen. Die dicht bebaute Altstadt bietet dafür kaum Flächen. Durch den Bebauungsplan soll die neue Bebauung geregelt werden, die bestehende Bebauung ist durch Einzelbauanträge entstanden.

Diese Planung ist durch den Flächennutzungsplan vorbereitet, da im Flächennutzungsplan diese Fläche bereits als Sondergebiet ausgewiesen ist. Jetzt wird ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan nach §9 BauGB für dieses Sondergebiet aufgestellt. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Beschluss:

Die Planunterlagen zur Bauleitplanung der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Maschinenhallen Steinbühl“, StT Iphofen werden zur Kenntnis genommen.

Belange der Marktgemeinde Willanzheim werden nicht berührt.

Förderverein Erich Kästner Schule Kitzingen

Es liegt eine Anfrage des Fördervereins Erich Kästner Schule im Landkreis Kitzingen e.V. vor.

Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Vereinszweck ist insbesondere das Betreiben des Förderzentrums zur Abdeckung des förderschulischen Bedarfs im Landkreis Kitzingen.

Der Markt Willanzheim ist bereits in mehreren paritätischen Vereinen Mitglied u. a. bei der Lebenshilfe mit einem freiwilligen Jahresbeitrag von 100 €.

Beschluss:

Der Markt Willanzheim tritt dem Förderverein Erich Kästner Schule im Landkreis Kitzingen e.V. mit einem freiwilligen Jahresbeitrag von 100 € bei. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Beitrittserklärung für den Markt Willanzheim zu unterzeichnen.

Anfrage zur Zustimmung zur Verwendung des Ortswappens

Für eine neue Plattform (Website), auf welcher alle regionalen Betriebe die dem Handwerk zugeordnet sind, gelistet werden können liegt eine Anfrage zur Verwendung des Ortswappens vor.

Beschluss:

Die Nutzung des Wappens des Marktes Willanzheim sowie des Marktes Herrnsheim wird nicht gestattet, da es sich bei der Anfrage um eine gewerbliche Nutzung handelt.

Bürgerversammlungen 2024

Die Bürgermeisterin erwägt, die Bürgerversammlungen anzupassen. Hintergrund ist der, dass es aufgrund des fachlichen Umfangs immer schwieriger wird, die derzeitigen komplexen Themen den Bürgern und Bürgerinnen im Rahmen einer allgemeinen Bürgerversammlung umfassend aufzuzeigen. Die neuen Aufgaben und gesetzlichen Vorgaben, denen die Kommunen mittlerweile unterliegen, sind dennoch erhebliche Vorgaben für das Handeln des Marktes Willanzheim.

Der zeitliche Rahmen, um wichtige Grundlagen umfassend und fachlich zu erläutern ist in den örtlichen Bürgerversammlungen aufgrund der Vielzahl der Themen nicht gegeben. Daher sollen künftig in weiteren Veranstaltungen spezielle Themen herausgegriffen werden, um diese sachbezogen vorzustellen und zu diskutieren.

Es werden Anfang 2024 in allen drei Ortsteilen zunächst die üblichen Bürgerversammlungen stattfinden, in denen es einen Überblick über die gemeindliche Arbeit gibt. Zusätzlich werden die Inhalte und Formate für weitere Versammlungen besprochen.