Die Holzausgabe findet am 2. Dezember statt.
Treffpunkt ist um 09.30 Uhr am Tannenhölzle (Ostseite beim Wanderweg)
Anschließend wird das Holz in der Lage Pöpelein (hinter der Waldschranke links) verstrichen.
Danach erfolgt der Holzstrich am Schneckenberg im Anschluss an den vorjährigen Hieb.
Hier findet auch das gesellige Beisammensein am Lagerfeuer statt. Für Bewirtung sorgt die Dorfjugend.
Mit Unterschrift ist zu bestätigen, dass über die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzbestimmungen belehrt wurde und das Merkblatt für Brennholzselbstwerber des Marktes Willanzheim erhalten wurde.
Der Holzverkauf findet nur an ortsansässige Bürger ohne Verbindlichkeiten gegenüber dem Markt Willanzheim statt.
Es ist untersagt kreuz und quer im Bestand mit jeglichen Fahrzeugen umherzufahren. Die Rückegassen sind freigeschnitten und gekennzeichnet oder werden bei der Holzvergabe bekanntgegeben. Fahrzeuge dürfen sich nur auf diesen bewegen, um Bodenschäden durch Verdichtung, Schäden am verbleibenden Bestand und an der aufwachsenden Verjüngung möglichst gering zu halten. Vorhandene Jungbäume sind zu schonen.
Während der Holzeinschlagzeit bleibt die Waldschranke geöffnet. Für eine spätere Holzabfuhr ist der Waldschlüssel im Bauhof gegen eine Kaution von 20 € zu entleihen.
Rückewege und –gassen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen oder Frost befahren werden. Die Holzabfuhr bei anhaltenden Schlechtwetterperioden ist untersagt. Ggf. wird für vermeidbare Schäden der Verursacher zur Schadenbehebung herangezogen.
Die Unfallverhütungsvorschriften der LSV sind bei der Waldarbeit zu beachten.
Die Dornen in der ersteigerten Parzelle sind zu entfernen.
Das Holz fällt an den Markt Willanzheim zurück, wenn das verstrichene Holz bis zum nächsten Holzstrich nicht aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt wurde.
Die Abbuchung des Holzgeldes erfolgt ohne SEPA-Vorankündigung.