Beherzigt man einige winterfeste Tipps der Abfallberater, dann klappt die Müllabfuhr auch in der kalten Jahreszeit.
Minustemperaturen lassen den Inhalt der Mülltonnen schnell einfrieren. Dann gibt es Probleme mit der Leerung und der Ärger ist groß. Unsere winterfesten Abfalltipps helfen dabei, das Risiko eingefrorener Mülltonnen zu minimieren.
Feuchtigkeit fördert Einfrieren
Gerade im Winter lieben die Mülltonnen Trockenfutter, denn nur nasses Material kann zum Festfrieren der Abfälle am Behälterboden oder an der Behälterwand führen. Küchenabfälle sollte man zunächst gut abtropfen lassen und dann gut einpacken, bevor sie den Weg in die braune Tonne finden. Zum Einpacken eignet sich Zeitungspapier oder Papiertüten, z.B. vom Metzger. Auch Tüten aus Recyclingpapier sind eine gute Alternative.
Plastiktüten, auch so genannte biologisch abbaubare, sind für die Biotonne im Landkreis Kitzingen aber tabu. Für Abfälle, die in der grauen Restabfalltonne landen, können Plastiktüten dagegen hilfreich sein.
Nasses Laub oder feuchte Gartenabfälle fördern bei Minusgraden das Festfrieren des gesamten Inhalts. Wenn möglich, sollte man deren Entsorgung auf später verschieben oder zum Grüngutsack des Landkreises greifen.
Abfälle nicht pressen und Mülltonnendeckel geschlossen halten
Falls Mülltonnen überfüllt sind und dadurch der Deckel nicht geschlossen ist, kann Regen und Schnee in die Tonne dringen und dort zum Festfrieren der Abfälle führen.
Frosttonne! Was tun?
Wenn der Abfall dann doch einmal in der Mülltonne festfriert, hilft nur noch ein Spaten oder ein vergleichbares Werkzeug weiter. Kurz vor der Müllabfuhr löst man damit den Inhalt von der Tonnenwand oder dem Boden, um zu gewährleisten, dass der Abfallbehälter vollständig geleert werden kann.
Pro Abfuhrtag werden im Landkreis Kitzingen rund 3.500 Mülltonnen gekippt. Dabei werden die Behälter hochgehoben, oben an der Schüttung angeschlagen und ein bis zweimal nachgekippt. Wenn sich dabei aber der Abfallbehälter aufgrund festgefrorener oder eingestampfter Abfälle nicht oder nicht vollständig leeren lässt, so wird dieser Schüttvorgang dennoch gezählt. Ein Anspruch auf eine kostenlose Nachleerung besteht in diesem Fall nicht.