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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.10.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.10.2024 wird anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Sanierung Kirche Willanzheim

Das Außengerüst ist abgebaut. Bis auf den Sockel sind die Außenarbeiten weitgehend abgeschlossen. Die Ertüchtigung der Fenster vom Kircheninnenraum ist ebenfalls fertiggestellt.

Auch der Blitzschutz wurde wieder komplett angeschlossen.

Hinter dem Ölberg sind noch Malerarbeiten auszuführen. Außerdem ist der Sockel noch ringsum zu verputzen und zu streichen. Zudem sind noch die Holztüren zu streichen sowie weitere Details fertigzustellen.

Die Arbeiten werden, je nach Witterung, fortgesetzt.

Eine Feier zur Beendigung der Sanierung ist nach den Wintermonaten geplant.

Von der Erzbischöflichen Finanzkammer wurde ein Abschlag von 48 000 Euro und von der Kirchenverwaltung Willanzheim 35 700 Euro ausbezahlt.

Information zum Ortstermin mit dem LfD zur Steinrestaurierung der Bildstöcke

Am 19. November 2024 fand der Ortstermin mit dem Steinrestaurator des Landesamtes für Denkmalpflege statt. Es wurden die vier Bildstöcke (Dreschplatz, Brückenmühle, Georgsplatz und Bromberg) besichtigt, damit ein Sanierungsvorschlag für die Ausschreibung erstellt werden kann.

Allgemein wurde festgestellt, dass um die Sockel eine Kiesbettung zu bevorzugen ist, da durch die Grasfläche die Feuchtigkeit in die Sockel aufsteigt. Vor allem am Bildstock an der KT 16 (Bromberg) ist zu prüfen, ob der Sockel nicht angehoben werden kann.

Die Sanierungen sind für 2025 vorgesehen.

Die mittlere Kastanie am Georgsplatz muss leider gefällt werden, da Baumschäden vorhanden sind.

Information über Abnahmen und Reparaturen gemeindlicher Gebäude

Für die Marktschänke fand die Gewährleistungsabnahme für Sanitär statt. Es sind keine größeren Mängel vorhanden.

Die Gewährleistungsabnahme für die übrigen Gewerke soll am 6. Dezember durchgeführt werden.

Für das Dorfgemeinschaftshaus Hüttenheim beginnen ebenfalls die Gewährleistungsabnahmen.

In der Schule, im Dorfgemeinschaftshaus und in der Marktschänke waren in den vergangenen Wochen weitre Begehungen im Rahmen von Wartungen. Die festgestellten Mängel sollen zeitnah behoben werden.

Information Landschaftspflegemaßnahmen 2025

Es ist festzustellen, dass durch das regenreiche Jahr ein hoher Aufwuchs stattgefunden hat.

Mit Herrn Schmitt vom Landschaftspflegeverband fand ein Ortstermin zu Heckenpflege und Baumschnittarbeiten statt. Es ist die Fortführung der angefangenen Heckenpflegemaßnahmen geplant, die diese immer abschnittsweise erfolgen.

Weiterhin sollen Obstbäume in der Flur über das Landschaftspflegeprogramm ausgeschnitten werden. Hierfür sind Anträge zu stellen.

Gewässerunterhalt

Die Löschwasserentnahmestelle Willanzheim wurde durch den Bauhof ertüchtigt. Der Bewuchs am Breitbach ist in den Wintermonaten zurückzunehmen, damit eine bessere Befahrung möglich ist.

Am Landschaftssee neben dem Wassertretbecken Hüttenheim wurden Wasserverluste festgestellt. Dies wird weiter beobachtet und entsprechende Maßnahmen getroffen.

Am Neuwiesenbach (nach der Kläranlage) Hüttenheim ist die Böschung an zwei Stellen eingebrochen. Da auch der angrenzende Flurweg Risse aufweist ist dieser heute vorsorglich gesperrt worden. Ein Ingenieurbüro wird für Bodenuntersuchungen beauftragt.

Bericht aus der Sitzung des Schulverbandes Willanzheim

Der Schulbetrieb findet geordnet statt.

Die Schülerzahlentwicklung zeigt in den nächsten Jahren eine voraussichtlich weitgehend stabile Schülerzahl von über 100 Kindern auf. In den kommenden zwei Jahren sind vermutlich fünf Klassen in der Schule, im Schuljahr 2026/27 könnte es möglicherweise auf sechs Klassen anwachsen.

Das Schulfest findet am 30.05.2025 statt.

In der Mittagsbetreuung sind zurzeit 61 Kinder angemeldet. Es ist ausreichend Personal vorhanden.

Die Ferienbetreuung hat im vergangenen Schuljahr im Verbund gut geklappt und wird 2025/26 fortgesetzt.

Gedenkfeier zum 80. Jahrestag zur Zerstörung von Willanzheim

Im Rahmen der Terminabsprache wurde von den Vereinen und der Pfarrgemeinde über den Ablauf beraten. Folgendes ist angedacht:

Samstag 5. April

Glockenläuten zum Gedenken

Sonntag 6. April

Gottesdienst ggf. mit thematischem Bezug

14 Uhr Veranstaltung in der Sporthalle für Alle

Ideen: z. B.

Historische Aufnahmen vor 1945 und Informationen

Filmaufzeichnung Zeitzeugen

Wiederaufbau – Bilder vorher/nachher

Zeitgeschichtliche Hintergründe

Bilderausstellung auf Tafeln

Informationen aus dem Willanzheimer Archiv

Ostermontag 21. April Gedenkveranstaltung / Totengedenken auf dem Friedhof

Am 15. Januar findet um 19 Uhr ein weiteres Treffen in der Rathausgade Willanzheim statt.

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 vom 29.10.2024 wird bekannt gegeben.

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festgestellt:

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen 1)

3.578.333,25 EUR

Soll-Ausgaben 2)

3.578.333,25 EUR

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen 1)

1.556.542,75 EUR

Soll-Ausgaben 2)

1.556.542,75 EUR

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen 1)

5.134.876,00 EUR

Soll-Ausgaben 2)

5.134.876,00 EUR

Sollfehlbetrag

0,00 EUR

darin enthalten:

Zuführung zum Vermögenshaushalt

54.131,80 EUR

Zuführung an die allgemeine Rücklage

6,84 EUR

1) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Ausgaben

Entlastung für 2023

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Bürgermeister Martin Greulich, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 fand am 29.10.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Feststellungen wurden nicht getroffen.

Die Feststellung der Jahresrechnung 2023 erfolgte in der heutigen öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates unter lfd. Nr. 140.

Nachdem damit alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Verwaltung die Entlastung für 2023 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.

Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Beratung und Beschlussfassung Hebesätze Grundsteuer A und B ab 2025

Das neue Grundsteuerrecht tritt zum 01.01.2025 in Kraft, die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuern A und B verlieren automatisch ihre Geltung. Jede Gemeinde muss ab 2025 neue Hebesätze festlegen.

Zwischenzeitlich liegen die neuen Messbeträge für die Grundsteuer A zu rund 81 % und für die Grundsteuer B zu rund 85 % vor. Auf dieser Datengrundlage wurde eine Kalkulation für neue Hebesätze vorgenommen. Das Steueraufkommen soll mit den neuen Besteuerungsgrundlagen dem bisherigen Niveau entsprechen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.10.2024 über dieses Thema beraten und empfiehlt, den Hebesatz für die Grundsteuer A mit 370 v.H. und für die Grundsteuer B mit 170 v.H. festzusetzen. Individuelle Auswirkungen können sehr differenziert ausfallen. Weiter wird empfohlen, die Hebesätze anhand des Grundsteueraufkommens im Herbst 2025 zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

Der Marktgemeinderat beschließt, die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 370 v. H. und die Grundsteuer B mit 170 v. H. ab 01.01.2025 festzusetzen. Im Herbst 2025 werden die Hebesätze anhand des Steueraufkommens geprüft und ggf. angepasst.

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung Grundsteuerhebesätze in der vorgelegten Form. Der Entwurf hat folgenden Wortlaut:

Satzung

über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

des Marktes Willanzheim

(Hebesatzsatzung)

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt der Markt Willanzheim folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe)  —  370 v. H.

2. Grundsteuer B (für Grundstücke)  —  170 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Markt Willanzheim

Reifenscheid-Eckert

1. Bürgermeisterin

Bauanträge

Information zur neuen Bauleitplanung "X-Planung"

Der Standard XPlanung soll künftig für eine volldigitalisierte, vektorbasierte Bauleitplanung verwendet werden.

Nach Einschätzung der Verwaltung werden die meisten der Planungsbüros in der Region derzeit noch nicht in der Lage sein, XPlan-konforme Planungen zu liefern.

Es macht für die Zukunft jedoch Sinn, z.B. bei größeren Flächenplanänderungen eine XPlan-konforme Neufassung durch ein entsprechend kompetentes Büro mit zu beauftragen, da dann in mittel- und langfristig auf diese Daten aufgebaut werden kann.

Erstellung eines Umsetzungskonzeptes durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg für Breitbach mit Nebengewäsern, Thierbach, Sonderhofener Mühlbach

Im Bereich der Abflussregulierungen und morphologischen Veränderungen sind die Zuständigen für den Unterhalt und Ausbau der Gewässer gefordert, sogenannte „hydromorphologische Maßnahmen“ zu treffen. Dabei ist gem. Art. 22 Abs. 1 BayWG für die Gewässer erster und zweiter Ordnung der Freistaat Bayern, also die Wasserwirtschaftsämter, zuständig, wohingegen an den Gewässern dritter Ordnung den Kommunen die Ausbau- und Unterhaltungspflicht obliegt.

Das Umsetzungskonzept hat zum Ziel, alle für eine Verbesserung des FWK’s notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen aufzuzeigen und möglichst genau kartografisch darzustellen.

Im Markt Willanzheim sind alle Gewässer in der Kategorie dritter Ordnung.

Im Markt Willanzheim sind im Rahmen der Flurneuordnung schon Gewässermaßnahmen umgesetzt worden (z. B. Renaturierung Neuwiesenbach, Sparrnbach). Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen geplant.

Terminvorschau

Der Neujahresempfang des Marktes Willanzheim ist am 12.01.2025 mit Ehrung für besondere Leistungen.

Folgende Jubiläen finden 2025 statt:

Jubiläum 150 Jahre Feuerwehr Hüttenheim

Festwochenende 21. und 22. Juni

50 Jahre Weinbauverein Hüttenheim

14. – 17. August (im Rahmen des Kirchenburgweinfestes)