Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.10.2025
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim vom 20.10.2025, die mit der Einladung versandt wurde, wird anerkannt.
Waldangelegenheiten
Jahresbetriebsnachweisung 2025 und Jahresbetriebsplan 2026 für die Gemeindewälder
Jahresbetriebsnachweisung 2025
Im vergangenen Waldjahr 2025 wurde für Brennholzselbstwerber im Markt Herrnsheimer Wald in der Waldabteilung Zipfele Holz abgegeben. In der Hüttenheimer Waldabteilung Pöpelein und in der Waldabteilung Ebene wurde für die Brennholzselbstwerber in Hüttenheim Holz verstrichen.
Im Hüttenheimer Wald wurde mit dem Harvester abgestorbene Kiefer entnommen.
Insgesamt wurden 211 Festmeter eingeschlagen.
Der Zaun in der Abteilung Alte Wege, Markt Herrnsheim wurde abgebaut.
Jahresbetriebsplan 2026
Es ist die Entnahme von 330 Festmeter Holz geplant. Für Brennholzselbstwerber in Markt Herrnsheim wurde Holz im Anschluss an die vorjährige Fläche abgegeben. In Hüttenheim ist für Selbstwerber die Holzentnahme in der Waldabteilung Pöpelein und an der Waldstraße zum Schneckenberg vorgesehen.
In der Waldabteilung Alte Wege (Markt Herrnsheim) und Ebene (Hüttenheim) wird Nadelholz mit dem Harvester entnommen.
In den Waldabteilungen Pöpelein und Eichenwald (Hüttenheim) sind Waldpflegearbeiten auf ca. 10 ha Fläche geplant.
Hiermit besteht Einverständnis.
Aktuelle Informationen zu waldbaulichen Themen aus der FBG Kitzingen
Die FBG Kitzinngen ist mit dem bayerischen Staatspreis für vorbildliche Waldbewirtschaftung ausgezeichnet worden. Hierzu herzlichen Glückwunsch.
Über die FBG werden weiterhin Motorsägen- und Seilwindenkurse angeboten.
Allgemein ist festzustellen, dass die Nachfrage der Wertholzkäufer nach frischem wurmfreiem Holz gestiegen ist und gute Preise erzielt werden können.
Förster Dieter Rammensee informiert über die EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte) sowie über die geplante Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes
Vom Marktgemeinderat wird der Wunsch nach einer gemeinsamen Begehung geäußert, um den Güterwald und die Gemeindewälder besser kennenzulernen und sich selbst ein Bild von der waldbaulichen Situation zu machen. Dies soll im Frühjahr 2026 erfolgen.
Güterwald Willanzheim
Im Mühlholz wurde 2025 dürres Nadelholz mit dem Harvester entnommen.
Die Holzausgabe hat bereits stattgefunden Im diesjährigen Hieb gibt es keine Eichenhegreiser. Durch geplantes Zäunen und Pflege ist auf einen gesunden Aufwuchs zu achten.
Für 2026 stehen Pflegearbeiten an.
Im Eichenlöchle werden wieder Parzellen für Güterwaldteilhaber ausgegeben.
Beschluss zur Auszahlung der Gertholzprämie 2024
Die Gertholzprämie 2024 ist beantragt wird voraussichtlich in den nächsten Wochen ausgezahlt. Der Betrag wird vollständig, wie in den Vorjahren, anteilig an die Güterwaldteilhaber weitergegeben, deren Gerten ausgegeben wurden.
Ausweisung von Baugebieten
Im Marktgemeinderat besteht Konsens Bauland zu erschließen, damit für örtliche Bauwerber bei Bedarf Bauland zur Verfügung steht.
Beschluss zur Erschließung des Baugebiets Sommerried II Hüttenheim
Das Büro Arz Ingenieure hat eine reduzierte Ausbauvariante, mit einer Stichleitung ergänzt, vorgelegt. Es handelt sich um die Variante 1a. Damit können 12 Bauplätze erschlossen werden.
Das gewerbliche Grundstück Flurnummer 2095 ist ebenfalls erschließbar. Flurnummer 378/1 ist bei dieser Variante ausgenommen und könnte ggf. später angeschlossen werden.
Die Kosten betragen 1.256.000 Euro brutto ohne Nebenkosten. Dies entspricht rund 1,5 Mio Euro inkl. Nebenkosten.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Ausschreibung zu vollziehen. Die Ausführung soll 2026 erfolgen.
Beschluss zur Erschließung des Baugebiets Ebental IV - 3. Bauabschnitt in Willanzheim
In diesem 3. Bauabschnitt werden 12 neue Bauplätze erschlossen. Die Kostenberechnung liegt bei 850 000 Euro brutto ohne Nebenkosten. Dies entspricht rund 1 Mio Euro inkl. Nebenkosten. Allerdings sind beim 2. Bauabschnitt schon Vorleistungen erfolgt, die auf die Verkaufspreise umgelegt werden.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Ausschreibung zu vollziehen. Die Ausführung soll 2026 erfolgen.
Ersatzbeschaffung eines Mannschaftswagens für die Feuerwehr Willanzheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Kommandant Ralf Baußenwein und Jugendwart Jan Graf anwesend.
Die Feuerwehr Willanzheim besitzt einen Mannschaftstransportwagen von 1992. Das Fahrzeug entspricht nicht mehr den Anforderungen. Es wird für Einsätze, aber hauptsächlich für Fahrten der Jugendfeuerwehr des Marktes Willanzheim genutzt. Es soll eine Ersatzbeschaffung erfolgen.
Hierfür werden Förderungen durch den Freistaat Bayern in Höhe von 18.850 Euro und den Landkreis Kitzingen in Höhe von 8.970 Euro = 27.820 Euro gewährt. Voraussetzungen sind, dass es sich um ein neues Fahrzeug handelt und das Löschfahrzeug mit 4 Pressluftatmern ausgestattet ist. Die Bindungsfrist beträgt 15 Jahre.
Nach dem Beschluss im Gemeinderat kann der Förderantrag gestellt werden. Nach der Bestätigung für den vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgt eine beschränkte Ausschreibung.
Für 2026 sind in der Finanzplanung des Marktes Willanzheim 40.000 Euro eingestellt.
Der Gemeinderat ist mit der Ersatzbeschaffung des Neufahrzeuges einverstanden.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Förderantrag zu stellen und das Fahrzeug zu beschaffen.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Aktuelles
Seniorennachmittag
Der Seniorennachmittag war aus allen drei Ortsteilen gut besucht. Ein Dankeschön für die Organisation bei den beiden Seniorenbeauftragten Andrea Pfannes und Elke Braun, den Mitwirkenden, sowie bei allen Helferinnen und Helfern.
Lehrerwohnhaus
Die Heizung läuft wieder, allerdings muss man sich über eine Ersatzbeschaffung Gedanken machen.
Ferienbetreuung der Schulkinder
Auch für die Oster-, Pfingst- und Sommerferien 2026 wird die Betreuung in Kooperation der Schulverbände Mainbernheim, Iphofen, Markt Einersheim und Willanzheim angeboten.
Kindergarten Willanzheim
Die Verträge mit der Caritas zur Übernahme der Betriebsträgerschaft wurden unterzeichnet. Es fand ein Pressegespräch und ein Elternabend zur Information statt. Die Eltern begrüßen ausdrücklich die Lösung.
Geförderter Breitbandausbau
Der Bewilligungsbescheid über die Bundesmittel ist in Höhe von 1.239.220 Euro eingegangen. Das sind 50 % der Fördermittel.
Die restlichen 40 % sind beim Freistaat Bayern zu beantragen. Nach dieser Bewilligung kann der Vertrag unterzeichnet werden.
Elektroladesäule in der Schulstraße Willanzheim
Die N-ergie hat einen Kooperationsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb vorgelegt. Die beiden Ladesäulen sollen auf den Parkplätzen parallel zur Straße errichtet werden.
Damit besteht Einverständnis.
Bauangelegenheiten
Vollzug Wassergesetze;
Verlängerung Erlaubnis Kleinkläranlage, Fl.Nr. 931, Hagenmühle 1, Gemarkung Willanzheim
Die Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers aus der Kleinkläranlage des Anwesens Hagenmühle 1, Gemarkung Willanzheim ist abgelaufen und muss verlängert werden.
Die Antragsunterlagen mit den techn. Daten liegen vor.
Das Landratsamt Kitzingen hat um Stellungnahme gebeten.
Beschluss:
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von häuslichen Abwässern in den Breitbach des Anwesens Fl.Nr. 931, Hagenmühle 1, Gemarkung Willanzheim wird zur Kenntnis genommen.
Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen.
Marktgemeinderätin Pfannes war gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Wassergebühren
Gebührenkalkulation
Der bisherige Wasserverkaufspreis in der Gemeinde beträgt 3,35 Euro netto = 3,59 Euro brutto.
Die Fernwasserversorgung Franken teilte mit Schreiben vom 16.01.2025 mit, dass der Wassereinkaufspreis ab 01.01.2026 von 1,45 €/m³ auf 1,70 €/m³ erhöht wird.
Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Neukalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2026.
Beim Vergleich der Kalkulation vom 28.11.2023 ist festzustellen, dass sich die Kosten im
Wesentlichen wie angenommen entwickelt haben. Allerdings wurde bei der verkauften Wassermenge auf einen höheren Verkaufswert von 71.372 m³ abgestellt, als er sich nun entwickelt hat. Dies hat zur Folge, dass das Defizit je m³ höher ausfällt.
Aus dem Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ergeben sich folgende Ergebnisse:
| Jahr | Netto-Defizit/ | Wassermenge m³ | Defizit / m³ |
| Durchschnitt 2022-2025 | -40.581,54 € | 66.366 | -0,62 €/m³ |
Im Hinblick auf die Summe der aufgelaufenen Defizite ist es daher erforderlich, dieses im Rahmen einer Neukalkulation zu berücksichtigen und einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken. Die Wassergebühren sind kostendeckend zu erheben.
Der Kalkulationszeitraum wird neu von 2026 bis 2029 festgelegt, dabei wird von folgenden
Rahmendaten ausgegangen.
| Jahr | Künftige Kosten netto/Jahr | Wassermenge m³/Jahr | Gebührenbedarf / m³ netto |
| Durchschnittliche Kosten 2026-2029 | 231.675 € | 64.825 | 3,57 € |
Daraus ergibt sich ab 01.01.2026 folgender Gebührensatz:
Kosten 3,57 Euro/m³ zzgl. 0,62 Euro/m³ Defizit = 4,19 €/m³ netto (= 4,48 brutto)
Die Gebühr für das Bauwasser ist im gleichen Zug angemessen anzupassen.
Die Bayerische Staatsregierung plant die Einführung des sog. „Wassercent“. Nach letzten
Informationen soll dieser 0,10 €/m³ betragen, der voraussichtlich ab 01.07.2026 erhoben
wird. Der Wasserlieferant wird diese Kosten an die Marktgemeinde verrechnen. Der Wassercent wird dann in die Gebühren verrechnet, wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen ist. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung der Satzung.
11. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, Anpassung der Wassergebühren ab 01.01.2026
Die Satzung ist an anderer Stelle abgedruckt.
Pauschale Sportbetriebsförderung 2025 des Freistaates Bayern - Gemeindlicher Zuschuss
Mit Schreiben vom 22.09.2025 hat das Landratsamt Kitzingen mitgeteilt, dass der SV Willanzheim für das Jahr 2025 eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in Höhe von 1.493,28 € erhält. Der SV Hüttenheim erhält für das Jahr 2025 eine pauschale Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in Höhen von 559,08 €.
Der Marktgemeinderat beschließt einen freiwilligen Zuschuss i.H. v. 1.493,28 € (Übungsleiterpauschale) für den SV Willanzheim zu zahlen. An den SV Hüttenheim wird ein freiwilliger Zuschuss i.H. v. 559,08 € (Übungsleiterpauschale) ausgezahlt.
Marktgemeinderäte Engelmann, Haupt und Stöcker waren gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.