Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

– Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 2026 muss frühestens am 09.12.2025 und spätestens am 25.12.2025 amtlich bekannt gemacht werden.

Da unser Mitteilungsblatt erst am 12.12.2025 (KW 50) erscheint, weisen wir darauf hin, dass die Bekanntmachung bereits am 09.12.2025 über die amtlichen Schaukästen sowie auf unserer Homepage unter www.willanzheim.de erfolgt. Der Abdruck im Mitteilungsblatt (Ausgabe 25) dient lediglich der nachrichtlichen Information.

Die frühestmögliche Bekanntmachung ist wichtig, da erst ab diesem Zeitpunkt Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlvorschläge bei der Wahlleitung einreichen können.

Erst nach Eingang eines Wahlvorschlags können – falls erforderlich – auch Unterstützungsunterschriften für bislang nicht im Marktgemeinderat vertretene oder nicht privilegierte Parteien und Wählervereinigungen im Rathaus geleistet werden.

Für die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten wird das gleiche Verfahren angewendet.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 09323 / 8715-331 zur Verfügung.