Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Dreizehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungzur Entwässerungssatzung
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Willanzheim folgende
Dreizehnte Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
§ 1
Änderung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 23.06.1989, in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.12.2023 wird wie folgt geändert:
1. | In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird „2,90 EUR“ durch „3,45 EUR“ ersetzt. |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Willanzheim, den 12.12.2023
MARKT WILLANZHEIM
Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin
Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 12.12.2023