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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim vom 20.11.2023

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.11.2023

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 20.11.2023 wird ohne Einwände anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Information aus Versammlungen

Die Bürgermeisterin informiert über den Elternabend im Kindergarten in Hüttenheim am 05.12.2023. In der Veranstaltung wurden, wegen der derzeitigen Personalengpässe, das weitere Vorgehen vorgestellt. Ab Januar wird der Kindergarten bis 14.00 Uhr geöffnet haben und es gibt eine feste Waldgruppe.

Weiter fand die VG-Versammlung am 07.12.2023 statt. Es wurde ein Ausblick nach 2024 gegeben. Die Kosten für Personal werden steigen und dies wird sich in der Verbandsumlage niederschlagen. Investitionen sind nur für Ersatzbeschaffungen geplant. Weiterhin wird nach Fachpersonal durch Stellenausschreibungen gesucht.

Am 06.12.2023 fand eine Sitzung der ILE-Lenkungsgruppe statt. Hier wurde für den interkommunalen Familienstützpunkt Iphofen der auslaufende Vertrag erneuert, da der Familienstützpunkt sehr gut angenommen wird. Die Leiterin Frau Holzmann, hat regen Kontakt zu Familien aufgebaut. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass es auch 2024 das Regionalbudget wieder geben wird. Entsprechende Anträge können wieder eingereicht werden.

Information Glasfaserausbau

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Markt Willanzheim den Förderbescheid vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erhalten hat.

Bewilligt wurde eine Zuwendung in Höhe von 1.917.000 €. Das entspricht einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung vom Freistaat wird dann im Anschluss erfolgen.

Somit verbleibt beim Markt Willanzheim ein Eigenanteil von 400.000 € für den Ausbau des Glasfasernetzes in Markt Herrnsheim und Hüttenheim, da in Willanzheim die Glasfaser Plus den Ausbau eigenwirtschaftlich durchführt.

Neukalkulation der Wassergebühren ab 1.1. 2024

Kalkulation Wassergebühren

Die Wassergebühren werden vor dem Hintergrund der nochmaligen Erhöhung des Wasserbezugspreises und der hohen Unterhaltsmaßnahmen neu kalkuliert.

Aus dem Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 ergeben sich folgende Ergebnisse:

Beim Jahr 2023 wird auf die vorläufigen Rechnungsergebnisse abgestellt. Die Wasserabrechnung erfolgt erst Anfang 2024, deshalb wird für 2023 die durchschnittlich abgerechnete Wassermenge 2019 bis 2022 mit 71.397 m³ zu Grunde gelegt.

Bei der Kalkulation des Gebührenbedarfs für den Zeitraum 2024 bis 2027 wird von folgenden Werten ausgegangen:

Folgende Überlegungen fließen hierbei mit ein:

-

Der Personalaufwand wird nach durchschnittlichen Werten hochgerechnet und angesetzt. Schwankungen ergeben sich durch den mehr oder weniger anfallenden Aufwand zur Behebung von Rohrbrüchen. 2024 werden höhere Lohnkosten für den Tausch der Wasserzähler berücksichtigt.

-

2024 sind beim Unterhalt folgende Positionen berücksichtigt:

jährlicher allgemeiner Unterhalt

10.000 €

Tausch Hauptwasserschieber Willanzheim

25.000 €

Tausch Wasserzähler

10.000 €

Digitalisierung Bestandspläne

27.000 €

Erneuerung Wasserleitung Hüttenheim

100.000 €

Summe

172.000 €

-

Die Bezugskosten für Fernwasser werden ab 01.01.2024 mit 1,45 €/m³ veranschlagt.

-

Die Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen wurde 2022 vollständig zur Defizitdeckung aufgelöst.

-

Die Kostenunterdeckung 2022-2023 soll im nächsten Kalkulationszeitraum mit abgedeckt werden (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 KAG)

Daraus würde sich ab 01.01.2024 eine Wassergebühr von 3,36 €/m³ ergeben.

Es wird eine Gebührenfestsetzung von 3,35 €/m³ vorgeschlagen.

10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

- Siehe Bekanntmachung

Neukalkulation der Kanalgebühren ab 1.1.2024

Die Abwassergebühren sind neu zu kalkulieren, weil der Zeitraum 2020-2023 abläuft. Aus dem Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 ergeben sich folgende

Ergebnisse:

In den Jahren 2020 bis 2022 ergaben sich Überschüsse von insgesamt 86.525,62 €, die jeweils der Sonderrücklage zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt wurden. Der Bestand lautet aktuell auf 87.622,88 €. 2023 würde sich nach den vorläufigen Zahlen ein Defizit von rd. 11.121 € ergeben, das aus der Sonderrücklage gedeckt wird. Es verbleiben dann noch rd. 76.501 € im Bestand.

Bei der Kalkulation des Gebührenbedarfs für den Zeitraum 2024 bis 2027 wird von folgenden Werten ausgegangen:

Folgende Überlegungen fließen hierbei mit ein:

-

Die Personalausgaben werden nach den bisherigen Erfahrungswerten einschließlich Tariferhöhungen moderat fortgeschrieben.

-

Beim Unterhalt werden folgende Positionen berücksichtigt (UGr 5151): 2024:

allg. Ansatz Unterhalt

15.000 €

Kanalbefahrung

103.000 €

Beratung Büro Arz

26.000 €

Summe

144.000 €

2025

allg. Ansatz Unterhalt

15.000 €

Digitalisierung Bestandspläne

20.000 €

Summe

35.000 €

-

Die jährlichen durchschnittlichen Kosten für Bewirtschaftung beinhalten insbesondere die Klärschlammbeseitigung.

-

Beim Energiebedarf sind die Stromkosten inklusive der Eigennutzung aus den PV- Anlagen enthalten.

-

Die kalkulatorischen Kosten wurden lt. Beschluss vom 08.07.2019 einbezogen und fortgeschrieben. Ab 2025 werden sich aus den Investitionen zur Kanalsanierung in Hüttenheim (Sommerried) höhere Abschreibungs- und Zinswerte ergeben, die überschlägig angesetzt werden.

Daraus würde sich ab 01.01.2024 eine Abwassergebühr von 3,75 €/m³ ergeben. Bei Berücksichtigung der Sonderrücklage ergibt sich eine rechnerische Gebühr von 3,42 €/m³ (76.501 € / 228.700 m³ x 57.175 m³ = 19.125 € (0,33 €/m³)

Es wird die Festsetzung von 3,45 €/m³ vorgeschlagen.

13. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Entwässerungssatzung

- Siehe Bekanntmachung

Finanzierungskostenzuschuss zum Neubau des Tierheims Tierschutzverein Kitzingen

Mit der Genehmigung des Neubaus des Tierheimes im September 2023 ist die letzte große Hürde für den Tierschutzverein genommen.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage geht es um die finanzielle Beteiligung des Marktes Willanzheim für den Neubau des Tierheimes auf der Gemarkung der Stadt Kitzingen.

Mit Beschluss vom 21.10.2019 wurde die Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Marktes Willanzheim getroffen.

Seinerzeit ging man noch von einer Beteiligung in Höhe von 1,00 €/Einwohner aus.

In der Zwischenzeit liegen alle Voraussetzungen vor bzw. wurden seitens des Tier­schutzvereins erarbeitet, so dass nun die finale Beschlussfassung erfolgen kann.

Als Grundlage für den Finanzierungskostenzuschuss dient die Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimneubau im Landkreis Kitzingen (Finanzie­rungskostenzuschuss) mit dem Verein. Die Finanzierungskostenvereinbarung ist nicht öffentlich.

Der Vertrag soll zum 01.01.2024 beginnen und eine Laufzeit von 20 Jahren haben.

Der jährliche Zuschuss beträgt 1,20 €/Einwohner.

Die maßgebliche Einwohnerzahl für die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1602. Ein­wohner (Stichtag: 30.09.2022). Der jährliche Zuschuss beträgt somit 1.922,40 €.

Mit Blick auf die o. g. Grundsatzbeschlüsse und den umfassenden Vorarbeiten durch den Tierschutzverein sollte der umseitige Beschluss gefasst werden.

Informativ: Der Aufwendungsersatz (Fundtierpauschale) bleibt unverändert bei 0,70 €/Einwohner. Der Beschluss vom 19.03.2018 hat weiterhin Bestand

Beschluss:

Der Markt Willanzheim beteiligt sich an der Finanzierung eines Neubaus für ein Tierheim im Landkreis Kitzingen. Sie übernimmt die Tilgungs- und Zinslasten für ein 20-jähriges Darlehen in Höhe von 1,20 €/je Einwohner.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Ingrid Reifenscheid-Eckert wird ermächtigt, die Vereinbarung über eine finanzielle Beteiligung am Tierheimneubau im Landkreis Kitzingen (Finanzierungskostenzu­schuss) zu unterzeichnen. Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Kitzin­gen wird die 1. Bürgermeisterin Frau Reifenscheid-Eckert ermächtigt folgenden Einredeverzicht abzu­schließen.

-

Der Markt Willanzheim verpflichtet sich in der unter Ziffer 3 genannten Vereinbarung ge­genüber dem Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V. als Gegen­leistung für den von diesem zu errichtenden Tierheimneubau zur Zahlung eines jährlichen Entgeltes in Höhe von 1,20 €/Einwohner zum Stichtag 30.09.2022 = 1.922,40 €. Der Kommune Markt Willanzheim ist bekannt, dass der Tierschutzverein diese Zahlungs­forderung zur Sicherheit an die Sparkasse Mainfranken abgetreten hat.

-

Vor diesem Hintergrund erklärt der Markt Willanzheim gegenüber der Sparkasse Main­franken Würzburg umfassend, unbedingt und unwiderruflich, auf die Geltend­machung von jeglichen gegenwärtigen und zukünftigen Einreden und Einwen­dungen sowie sonstiger Gegenrechte, insbesondere das Recht zur Minderung, zur Aufrechnung, zur Anfechtung oder zur Zurückbehaltung zu verzichten. Der Markt Willanzheim verpflichtet sich zudem, die abgetretene Forderung gemäß der im Vertrag mit dem Tierschutzverein getroffenen Regelungen jeweils vollständig und pünktlich an den Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V zu begleichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bei der Haushaltstelle 0.1100.6610 ab dem Jahr 2024 bereitzustellen.

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vom 04.12.2023 wird bekannt gegeben.

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festgestellt:

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen 1)

3.511.123,13 EUR

Soll-Ausgaben 2)

3.511.123,13 EUR

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen 1)

2.197.537,58 EUR

Soll-Ausgaben 2)

2.197.537,58 EUR

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen 1)

5.708.660,71 EUR

Soll-Ausgaben 2)

5.708.660,71 EUR

Sollfehlbetrag

0,00 EUR

darin enthalten:

Zuführung zum Vermögenshaushalt

366.176,74 EUR

Zuführung an die allgemeine Rücklage

0,39 EUR

1) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Einnahmen

2) gleichzeitig Summe bereinigte Soll-Ausgaben

Entlastung für das Jahr 2022

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Martin Greulich, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 fand am 04.12.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss statt. Feststellungen wurden nicht getroffen.

Die Feststellung der Jahresrechnung 2022 erfolgte in der heutigen öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates.

Nachdem damit alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Verwaltung die Entlastung für 2022 nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO erteilt.

Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Wünsche und Anträge

Die Bürgermeisterin gibt die Termine der Gemeinderatssitzungen in 2024 bekannt sowie weitere, schon jetzt feststehende Termine.

Gemeinderatssitzungen:

15. Januar

05. Februar

04. März

15. April

13. Mai

10. Juni

08. Juli

29. Juli

23. September

21. Oktober

25. November

16. Dezember