Es wird gefälltes Holz in mehreren Losen meistbietend verstrichen.
Der Holzverkauf für Selbstwerber findet nur an ortsansässige Bürger ohne Verbindlichkeiten gegenüber dem Markt Willanzheim statt. Die Abbuchung des Holzgeldes erfolgt ohne SEPA-Vorankündigung.
Die Aufarbeitung des Holzes ist nur nach den Regeln der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft gestattet. Mit Unterschrift bestätigt der Brennholzstelbstwerber bzw. der Beauftragte eines Brennholzselbstwerbers, dass die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzbestimmungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Waldarbeiten und Brennholzaufbereitung bekannt sind. Das erworbene Holz wird nach diesen Regelungen aufgearbeitet. Auf das Merkblatt für Brennholzselbstwerber der LSV wird hingewiesen.