Anlage 11 (zu Nr. 42 GLKrWBek)
Gemeinde
09675179 – Markt Willanzheim
Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaft Iphofen
Zutreffendes ankreuzen x oder in Druckbuchstaben ausfüllen
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats, für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
| 1. | Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. |
| 2. | Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: |
| Nr. des Ein-tragungs-raums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barrierefrei ja / nein |
| 1 | Dienstleistungszentrum der VGem Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Zimmer-Nr. EG 02 (Standesamt) | Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr Montag und Dienstag: 14:00 – 16:30 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag, 15.01.2025 bis 20.00 Uhr Samstag, 17.01.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr | ja |
| 3. | Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen. |
| 4. | Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. |
| 5. | Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen. |
| Datum | Unterschrift |
| 09.12.2025 | Demmler, Wahlamt |