per 15.02.2023
Am 15.02.2023 wird die I. Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig.
Wir bitten Sie, die gesetzliche Zahlungsfrist einzuhalten. Sie ersparen sich und der Verwaltung, bei nicht rechtzeitiger Zahlung, das notwendige Mahnverfahren und die dafür anfallenden Kosten, sowie Säumniszuschläge und Mahngebühren.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen, das Einzugsverfahren. Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen nicht den Zahlungstermin.