Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert
Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 31. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.grundsteuer.bayern.de oder unter 089/30 70 00 77.