| Wichtiger Hinweis zur Holzaufarbeitung von Holz aus dem Eichenstrich | |
| • | Die Fahrgassen sind von Stammholz und gefällten Bäumen von den Erwerbern alsbald freizuräumen, damit bei passender Witterung eine Holzabfuhr möglich ist. |
| • | Die Fahrgassen dürfen nicht mit Reisig belegt werden. |
| • | Das Reisig von den gestrichenen Bäumen ist auf eigene Haufen zu legen. Die Reisighaufen der Gertholzbesitzer sind freizuhalten. |
| Wichtiger Hinweis zur Holzaufarbeitung von Holz aus dem Eichenlöchle | |
| • | Die Holzaufarbeitung einschließlich Abfuhr ist ebenfalls bis 30. April zu beenden. |
Versammlung der Güterwaldteilhaber
Am 23. März findet um 20 Uhr eine Versammlung der Güterwaldteilhaber im Gasthaus zum Hirschen statt. Hierzu wird noch mit Tagesordnung über das Mitteilungsblatt und durch Aushang eingeladen.