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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anfrage - Erschließung von Bauland

Auf Anfrage wurde Jan und Rainer Graf das Rederecht zu Beginn der Tagesordnung bewilligt.

Jan Graf würde gern in naher Zukunft ein Eigenheim in Willanzheim bauen und bittet den Marktgemeinderat um Wiederaufnahme der Planungen zur Ausweisung weiteren Baulandes.

Die Bürgermeisterin wird dies als Thema auf eine der nächsten Sitzungen aufnehmen.

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.12.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.12.2024 wird anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Ablehnung des Widerspruchs der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Der Widerspruch des Marktes Willanzheim zur Beitragserhöhung wurde als zulässig eingestuft, allerdings die Argumentation als unbegründet zurückgewiesen.

Dies wird zur Kenntnis genommen.

Bibervorkommen in den Gemeindewäldern - Beantragung von VNP Biber

Im Gemeindewald Hüttenheim sind an zwei Wasserstellen erhebliche Biberfraßstellen zu beobachten. Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich um zwei Bibervorkommen handelt.

Im Markt Herrnsheimer Wald unterhalb des „Bibersees“ ist ebenfalls das Gewässer erheblich aufgestaut, sodass auch hier von einem weiteren Biber ausgegangen werden muss.

Mit Förster Dieter Rammensee von der FBG sowie dem staatlich zuständigen Förster Achim Volkamer fanden zwei Ortstermine statt.

Es soll die VNP-Förderung Biber als Entschädigung beantragt werden. Dennoch darf in den betroffenen Waldstücken auch weiterhin Hartholz entnommen werden.

Streuobst für Alle - Beteiligung des Marktes Willanzheim an der Aktion

Die Aktion „Streuobst für Alle“ ist unter der Federführung von Timo Engelmann gestartet.

Die Informationen waren im Mitteilungsblatt abgedruckt und sind auf der gemeindlichen Homepage nachzulesen.

Der Markt Willanzheim plant ebenfalls die Pflanzung von Wildobst und Maulbeerbäumen an ausgewählten Flurstücken ein.

Ausbaggern von Wasserstellen im Gemeindewald

Die Rangerin Frau Keller vom Naturpark Steigerwald hat mitgeteilt, dass das geplante Ausbaggern der Wasserstellen im Gemeindewald Hüttenheim derzeit aufgrund der Haushaltsperre aus dem Fördertopf für Kleinstmaßnahmen nicht durchgeführt werden kann. Der Fortgang ist abzuwarten.

Fortsetzung der Arbeiten an der Kirche Willanzheim

Die Malerarbeiten an der Kirche Willanzheim sollen in Kürze fortgesetzt werden, wenn die Witterung die Arbeiten zulässt. Die bisherigen Türen sind nochmals zu überarbeiten.

Ausschreibung für die Sanierung an den Bildstöcken

Herr Sabatzki vom Landesamt für Denkmalpflege Bamberg hat die Unterlagen für die Ausschreibung nun an den Markt Willanzheim übersandt.

Die Anfrage an mögliche Fachfirmen erfolgt in Kürze.

Elektroladestation in der Schulstraße Willanzheim

Der Sportverein Willanzheim plant am Sportplatz in der Schulstraße einen Hausanschluss für das neu zu errichtende Gebäude zu beantragen. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, wenn der Markt Willanzheim eine öffentlich zugängliche Landeinfrastuktur beantragt.

Auf Nachfrage bei der N-Ergie ist eine Normalladesäule technisch möglich. Eine Schnellladesäule wäre erst zu prüfen. Den Betrieb der Säule übernimmt die N-Ergie.

Die Kostenbeteiligung für den Markt Willanzheim für die Normalladesäule beträgt 4.900 Euro netto. Zusätzlich sind zwei markierte Parkplätze auszuweisen.

Es wird eine Ladesäule für die Schulstraße beantragt. Der genaue Standort wird noch geklärt.

Information zur Sitzung des Regionalen Planungsverbandes zur Fortschreibung des Regionalplanes für Potenzialflächen Vorranggebiete Windenergie

Am 22. Januar 2025 fand die Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Würzburg zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Windenergie statt. Hier ist vorgesehen, im Bereich zwischen Willanzheim – Markt Herrnsheim nahe der Mönchsondheimer Grenze ein Windvorranggebiet auszuweisen. Weiterhin ist geplant nördlich von Hüttenheim auf Nenzenheimer Gemarkung Flächen auszuweisen.

Dem Markt Willanzheim werden die Unterlagen vom Regionalen Planungsverband zur gemeindlichen Stellungnahme im April/Mai 2025 vorgelegt.

Bauanträge

Bauantrag Neubau Hochbehälter Hüttenheim III zur Trinkwasserspeicherung, Hüttenheim Flurnummer 2041/1

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Hochbehälters mit einem Volumen von 2 x 3.000 m³. Auf der Fläche des Hochbehälters ist eine PV-Anlage geplant. In einem weiteren Bauabschnitt soll ein neues Laborgebäude auf dem gleichen Grundstück entstehen. Dieser Bauantrag liegt derzeit noch nicht vor.

Privilegierung

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück im westlichen Teil als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Die östliche Grundstücksfläche zählt zum „klassischen“ Außenbereich. Das geplante Bauvorhaben zur Errichtung eines neuen Hochbehälters liegt demnach zum Teil im Außenbereich.

Der Markt Willanzheim ist mit dem Bau des Hochbehälters einverstanden, da die Maßnahme der Versorgungssicherheit dienlich und somit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert ist. Mit dem Landratsamt Kitzingen ist dies abgestimmt.

PV Anlage

Der Hochbehälter wird mit einer Erdüberdeckung errichtet. Darauf ist die Installation einer PV-Anlage mit Ost-West-Ausrichtung geplant. Da es sich bei der Bauweise des Hochbehälters nicht um ein Gebäude im klassischen Sinne handelt, sondern um ein gebäudeähnliches Vorhaben, ist die PV-Anlage nicht in die Privilegierung der Maßnahme mit eingeschlossen und als separates Vorhaben anzusehen. Ein Privilegierungstatbestand nach § 35 BauGB für die PV-Anlage ist nicht gegeben. Zudem wird eine Blendwirkung auf die angrenzende Wohnbebauung gesehen.

Abstimmung:

Der Errichtung der PV-Anlage auf dem Hochbehälter wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

11

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

9

Persönlich beteiligt:

0

Die PV Anlage wird somit abgelehnt.

Entwässerung

Die Entwässerung für Oberflächenwasser entfällt aufgrund der Bauweise.

Im Rahmen der zweijährigen Inspektion der Wasserkammern wird je Wasserkammer ein Restvolumen von rd. 150 m³ an Trinkwasser abgeschlagen. Diese Menge wird gedrosselt mit ca. 8 l/s in die öffentliche Entwässerungsanlage abgeschlagen. Gegenüber dem bisherigen Bestand besteht keine Änderung. Die Ableitung erfolgt bereits wie beantragt.

Bodendenkmal

Der Erlaubnisbescheid zum Eingriff in das Bodendenkmal D-6-6327-0082 liegt bereits vor.

Naturschutz

Die auf dem Grundstück notwendigen Eingriffe werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan erläutert. Der notwendige Ausgleich wird auf dem Grundstück der Fernwasser erbracht. Ein externer Ausgleich ist danach nicht erforderlich.

Zufahrt

Die Baustellenzufahrt soll nach Rücksprache mit dem Antragsteller über die Mönchsondheimer Straße sowie den Dornheimer Weg erfolgen.

Beschluss:

Der Bauantrag zur Errichtung eines Hochbehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 2041/1, Gemarkung Hüttenheim, wird zur Kenntnis genommen. Dem Vorhaben wird wie folgt zugestimmt:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Hochbehälters in der beantragten Form wird erteilt.

Die Entwässerung der Wasserkammern darf nur gedrosselt mit einer max. Menge von 8 l/s in die öffentliche Entwässerungsanlage erfolgen.

Der geplanten PV-Anlage auf dem Hochbehälter wird nicht zugestimmt. Diese wird als nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich eingestuft.

Die geplante Baustellenzufahrt über den Dornheimer Weg ist durch eine Sondernutzungsvereinbarung mit dem Markt Willanzheim nach vorangehender Beweissicherung zu regeln. Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert wird bevollmächtigt, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen.

Bauantrag zum Neubau einer Gerätehalle, Fl.Nr. 79, Kindergartenstraße 11, Gemarkung Willanzheim

Der Bauherr plant den Neubau einer Gerätehalle auf einer noch zu vermessenden Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 79, Kindergartenstraße 11, Gemarkung Willanzheim

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Eine Bauvoranfrage wurde per Mail mit Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 DSchG gestellt und bereits in der Sitzung vom 13.05.2024 behandelt. Das grundsätzliche Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt

Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist von der unteren Denkmalbehörde zu prüfen.

Die Grenzabstände sollen nach Teilung des Grundstücks eingehalten werden.

Beschluss:

Gegen das vorstehend aufgeführte Bauvorhaben bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, auch aus dem denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 02.07.2024, eingehalten werden.

Die Zufahrt soll über den geschotterten Feldweg im Nordosten erfolgen. Von Seiten des Marktes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Weg, der als Zufahrt dient, nicht weiter ausgebaut wird.

Des Weiteren wird der Markt Willanzheim das Grundstück nicht an die öffentliche Wasser- und Entwässerungseinrichtung anschließen, da nur ein landwirtschaftliches Gebäude errichtet werden soll. Das anfallende Dachwasser ist im Grundstück zu versickern.

Information Zulassungsbescheid des Bergamtes Nordbayern - Sonderbetriebsplan zum Einbau von Versatzmaterialien für bergtechnische Zwecke, Hüttenheim 45

Der Zulassungsbescheid für den Sonderbetriebsplan zum Einbau von Versatzmaterialien für bergtechnische Zwecke in der Grube Hüttenheim liegt dem Markt Willanzheim zur Kenntnis vor.

Die Belange des Marktes Willanzheim (Schallimmissionen, Quellschüttung des Neuwiesenbaches, Nutzung der gemeindlichen Flurwege) sind im Bescheid berücksichtigt.

Antrag auf Zuschuss des Marktes Willanzheim für Baumaßnahmen des SV Hüttenheim

Ende des vergangenen Jahres haben die Spieler der 1. Mannschaft begonnen den langgehegten Wunsch nach Umbau der Heimumkleidekabine umzusetzen. In vielen ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden ist aus einer bislang beengten Umkleidekabine ein großzügiger und modern gestalteter Raum geworden. Am vergangenen Wochenende fand die Einweihung statt.

Des Weiteren wurde 2024 eine neue Unterwasserpumpe zur Sportplatzbewässerung angeschafft, nachdem die vorhandene defekt und nicht mehr zu reparieren war.

Weitere Ersatzinvestitionen im vergangenen Jahr waren eine neue Heizungssteuerung, ein neuer Router und 3 neue Schaltschränke für die Flutlichtanlage.

Insgesamt wurden 11.336,18 Euro für Material benötigt. Eine Auflistung der gesamten Materialkosten, sowie der dazugehörigen Rechnungen liegt vor.

Der SV Hüttenheim beantragt beim Markt Willanzheim 40 % der Materialkosten als Zuschuss.

Dies entspricht dem grundsätzlichen Beschluss.

Die hohe Eigenleistung, vor Allem der ersten Mannschaft, verdient Anerkennung für das große Engagement. Der Marktgemeinderat bewilligt die Förderung in Höhe von 4.534,47 €.

Information Fernwasserversorgung Franken - Erhöhung des Wasserpreises ab 1.1.2026

Die Fernwasserversorgung Franken teilt mit, dass ab 1.1.2026 der Wasserbezugspreis zum Verkauf an den Markt Willanzheim auf 1,70 Euro netto je m³ angehoben wird. Bisher beträgt der Nettobezugspreis 1,45 Euro netto je m³.

Begründet wird die Anhebung mit zum Jahresbeginn erfolgten Preiserhöhungen von den Vorlieferanten und weiteren Preiserhöhungen.

Im Herbst 2025 erfolgt daher eine Nachkalkulation der Wassergebühren des Marktes Willanzheim.

Planungen für Gedenkfeier - 80 Jahre Luftangriff Willanzheim

Am Sonntag 6. April findet die Gedenkfeier – 80 Jahre Luftangriff Willanzheim – statt. Am Vormittag ist ein Gottesdienst, am Nachmittag dann eine Veranstaltung in der Sporthalle geplant. Zudem werden Ausstellungen vorbereitet.

Am Ostermontag findet im Rahmen der Gräbersegnung am Friedhof eine Gedenkveranstaltung statt.