Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der FFW Hüttenheim findet am Freitag, 24. Februar 2023 um 19:30 Uhr im Häckerstüble Falk die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters statt.
Durch den Wohnortwechsel des 1. Kommandanten ist eine vorgezogene Neuwahl des 1. und 2. Kommandanten erforderlich.
Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter sind gem. Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes von den feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der FFW Hüttenheim und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf 6 Jahre zu wählen.
Die Wahl leitet die 1. Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert.
Es ergeht hiermit die Einladung an alle aktiven Mitglieder der FFW Hüttenheim, an der Wahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreters teilzunehmen. Für die Teilnahme besteht nach der Feuerwehrsatzung Dienstpflicht.