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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim vom 27.02.2023

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.01.2023

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.01.2023 wird ohne Einwände anerkannt.

Bewertung eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus für den Markt Willanzheim

Die Bürgermeisterin erteilt Herrn Dr. Först des beauftragten Büros Först Consult aus Würzburg das Wort. Herr Dr. Först gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die bisher stattgefunden haben, um den Markt Willanzheim flächig mit Glasfaser zu versorgen.

Gemäß der Gigabitrichtlinie des Bundes wurde eine Markterkundung durchgeführt. Dies ist die Grundlage für alle Fördermaßnahmen von Bund und vom Land für den Breitbandausbau.

Für den Markt Willanzheim hat sich ein Netzbetreiber, die Fa. GlasfaserPlus, gefunden, der den Ortsteil Willanzheim im Eigenausbau ausbauen möchte. Dies bedeutet, dass auf die Kommune somit keine Kosten zukommen. Für die Anlieger ist der Ausbau ebenfalls kostenlos, wenn ein entsprechender Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen wird. Anderenfalls wird das Glasfaserkabel nur an die Grundstücksgrenze gelegt. Für den Ausbau werden alle Straßen bzw. Gehwege im Ausbaugebiet betroffen sein.

Für die Ortsteile Markt Herrnsheim und Hüttenheim sollen nochmal Markterkundungen durchgeführt werden, um auch diese Ortsteile mit Breitband zu versorgen. Sollte wiederum kein Netzbetreiber im Eigenausbau Interesse haben, können die Ortsteile unter der Trägerschaft der Kommune mit 90 %iger Förderung ausgebaut werden.

Folgende Schritte sind jetzt zu erledigen.

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Termin mit der Fa. GlasfaserPlus zur Vorstellung des Ausbaus im Gemeinderat

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Unterzeichnung des Kooperationsvertrages/der Erklärung mit GlasfaserPlus

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Im April/Mai die Markterkundung für die Bundesmittel durchführen

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Im Sommer Auswahlverfahren der Netzbetreiber für die Ortsteile Markt Herrnsheim und Hüttenheim

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, mit der Firma GlasfaserPlus die Vereinbarung „Letter of Intent“ zu unterzeichnen. Die Firma GlasfaserPlus wird eingeladen, sich und den geplanten Ausbau in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorzustellen.

Es wird beschlossen, eine weitere Markterkundung für die Ortsteile Markt Herrnsheim und Hüttenheim im Förderverfahren durchzuführen.

Detailplanung Kanalausbau nähe Sommerried Hüttenheim

Herr Schneider vom Büro ARZ erläutert im Detail die geplante Maßnahme im Ortsteil Hüttenheim. Die Fahrbahn wird komplett geöffnet um dort Wasser und Kanalleitungen zu erneuern. Dabei wird auch ein Leerrohr für die Glasfaserkabel mit verlegt. Die Gehsteige werden nicht überbaut.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Maßnahme „Kanalsanierung Zufahrtsstraße Baugebiet Sommerried II“ durchzuführen und die beschränkte Ausschreibung vorzubereiten. Das Bauzeitenfenster soll möglichst großzügig gefasst werden.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Die Bürgermeisterin informiert über die Arbeiten in der Landschaftspflege in den letzten Wochen. Weiter wird im Moment die Elektroprüfung in den gemeindlichen Einrichtungen durchgeführt.

Auch fanden nun wieder gewohnte Veranstaltungen wie z.B. Fasching statt, die sehr gut angenommen wurden.

Bauanträge

Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Sugenheim" sowie 6. Änderung des FNP, Sugenheim; Öffentliche Auslegung mit Anhörung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Markt Sugenheim hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Sugenheim“ und parallel die 6. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. In der Sitzung am 21.01.2023 hat der Markt Sugenheim von den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Bürger Kenntnis genommen und diese abgewogen und den Entwurf gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. Art 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Jetzt sollen die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und beteiligt werden.

Der Markt Willanzheim nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sugenheim“ mit 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Sugenheim.

Belange des Marktes Willanzheim sind von der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Sugenheim“ mit 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Markt Sugenheim, nicht betroffen.

Bauantrag zur Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage, Fl.Nr. 1952/1, Mainbernheimer Str. 8, Gem. Willanzheim

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Abstandsflächen werden eingehalten. Gem. Stellplatzsatzung des Marktes Willanzheim sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen.

Diese sind ausgewiesen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Für das nachstehend aufgeführte Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1952/1, Mainbernheimer Str. 8, Gem. Willanzheim

Abrissanzeige zum Rückbau eines Wohnhauses und zweier Schuppen, Fl.Nr. 2088, Hüttenheim 40, Gem. Hüttenheim

Dem Markt Willanzheim liegt eine Anzeige zur Beseitigung eines Wohnhauses sowie Rückbau zweier Schuppen in Hüttenheim 40, Fl.Nr. 2088, Gem. Hüttenheim vor.

Nach der Beseitigung soll auf dem Grundstück ein Einfamilienwohnhaus errichtet werden.

Die Überwachung der Beseitigung durch qualifizierte Tragwerksplaner ist nicht erforderlich.

Beschluss:

Der Markt Willanzheim stimmt der Beseitigung des Wohnhauses und der Schuppen auf der Fl.Nr. 2088, Hüttenheim 40, Gem. Hüttenheim zu.

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Fl.Nr. 2088, Hüttenheim 40

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und wird in großen Teilen an der Stelle errichtet, wo zuvor das alte Wohnhaus gestanden hat.

Mit dem zu errichtenden Satteldach fügt sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein.

Die prägende Giebelständigkeit soll auch im Neubau beibehalten und auch die historische Substanz, die Scheune mit dem Fahrwerk soll erhalten und eingebunden werden.

Beschluss:

Dem Vorhaben zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2088, Gemarkung Hüttenheim, wird das grundsätzliche Einverständnis erteilt.

Bauantrag zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Garagengebäudes mit Büro und Kellerabgang, FlNr 54 Willanzheim, Marktplatz 6

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Abstandsflächen auf der Straße werden vom Markt Willanzheim übernommen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Mit Bescheid vom 30.08.2010 wurde eine Teilabrissgenehmigung für das ehem. Wohnhaus genehmigt, bislang jedoch nicht ausgeführt. Nun möchte der Bauherr das ehem. Wohnhaus, Marktplatz 6 (Südseite) abreißen und ein Garagengebäude mit Büro an gleicher Stelle errichten.

Für diese Maßnahme sind die denkmalschutzrechtlichen Belange zu beachten.

Beschluss:

Der Bauantrag wird vertragt, um die Anzahl der Stellplätze zu überprüfen und eine eventuell notwenige denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu prüfen.

Freiwillige Feuerwehr Hüttenheim, Bestätigung der neu gewählten Kommandanten

Am Freitag, den 24.02.2023 fand die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hüttenheim mit Neuwahl der Kommandanten statt. Der bisherige 2. Kommandant Thorsten Gräf wurde zum 1. Kommandanten und Andreas Schlegel zu seinem Stellvertreter gewählt.

Die neugewählten Kommandanten Thorsten Gräf und Andreas Schlegel werden nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG in Ihrem Amt bestätigt.

Beide erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für diese ehrenamtliche Kommandantentätigkeit. Um die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen sind die erforderlichen Feuerwehrlehrgänge zu besuchen.

Teilnahme am kommunalen Klimaschutznetzwerk "Main-Rhön"

Derzeit wird in Unterfranken ein Klimaschutznetzwerk im Rahmen der Kommunalrichtlinie gegründet. Hierzu hatten über 50 Kommunen aus Unterfranken bis zur Einreichung des finalen Förderantrages ihr Interesse bekundet.

Die fachliche Betreuung des Netzwerkes erfolgt durch das renommierte Institut für Energietechnik (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden.

Das Netzwerk besteht inhaltlich aus zwei Teilen:

Zum einen findet quartalsweise ein Netzwerktreffen statt mit dem Ziel einen Austausch zwischen den teilnehmenden Kommunen zu schaffen. Dazu werden bei den moderierten Treffen Fachvorträge gehalten und es werden Praxisbeispiele vor Ort besichtigt.

Zum anderen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit sich individuell durch das Institut für Energietechnik beraten zu lassen. Dies umfasst beispielsweise Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen oder allgemein fachliche Beratung bei anstehenden Projekten. - Voraussetzung ist, dass die Unterstützung darauf abzielt Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren werden dabei über die Kommunalrichtlinie 70 % der Ausgaben für die Treffen und die fachliche Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der jährliche Eigenanteil auf rund 1.200 € brutto für die Netzwerktreffen inkl. Netzwerkmanagement. Die Kosten für die fachliche Beratung hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab.

Bereits am 26.09.2022 informierte die Bürgermeisterin den Marktgemeinderat darüber, dass der Markt Willanzheim zur Sicherung einer späteren Teilnahme eine unverbindliche Interessensbekundung beim IfE abgegeben hat. Für die abschließende Teilnahme ist aus fördertechnischen Gründen jedoch ein formaler Marktgemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Willanzheim beschließt die Teilnahme am kommunalen Klimaschutznetzwerk „Main-Rhön.“

Information zum Auftakt des 28. Wettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft" 2023-2026

Das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert über den Auftakt des 28. Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft „2023 bis 2026. Dieser Wettbewerb will die Lebensqualität im ländlichen Raum steigern und die Zukunftsperspektiven in den Dörfern verbessern. Der Wettbewerb beginnt alle drei Jahre auf Kreisebene, betreut und organisiert von der Kreisfachberatung. Teilnehmen können Gemeinden und Ortsteile mit weniger als 3.000 Einwohnern.

In den darauffolgenden Jahren vertritt das jeweils ausgezeichnete Dorf den Landkreis Kitzingen auf Bezirksebene, den Bezirk Unterfranken auf Landesebene, das Land Bayern im Bundesentscheid.

Bewertet werden fünf Bereiche, die entscheidend für die ausgewogene Entwicklung eines Dorfes sind:

  • Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
  • soziales und kulturelles Leben
  • Baugestaltung und Bauentwicklung
  • Grüngestaltung und Grünentwicklung
  • Dorf in der Landschaft

Eine Anmeldung zum Kreisentscheid muss bis spätestens 01. Juni 2023 erfolgen.

Die Marktgemeinderäte werden gebeten die örtlichen Vereine bzw. Dorfgemeinschaften über den Wettbewerb zu informieren und eine mögliche Teilnahme abzufragen.

Termine Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen finden wie folgt statt:

Willanzheim

Montag, 13. März, Sporthalle 20 Uhr

Markt Herrnsheim

Mittwoch, 15. März, Marktschänke 20 Uhr

Hüttenheim

Donnerstag, 16. März, Sportheim 20 Uhr