per 15. März 2023
B e k a n n t m a c h u n g
Am 15. März 2023 wird die Hundesteuer fällig. Hunde, die im Bereich des Marktes Willanzheim gehalten werden und älter als vier Monate sind, unterliegen der Steuerpflicht. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, alle Hunde, die dieses Alter erreicht haben, oder noch erreichen, anzumelden. Ebenso sollte uns jede Veränderung in der Hundehaltung (Tötung, Verendung, Kauf, Ersatzbeschaffung usw.) mitgeteilt werden.
Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Eine weitere Zahlungserinnerung erfolgt nicht.
Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen das
Einzugsverfahren. Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen
nicht den Zahlungstermin.