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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Entrichtung der Hundesteuer

per 15. März 2025

Am 15. März 2025 wird die Hundesteuer fällig. Hunde, die im Bereich des Marktes Willanzheim gehalten werden und älter als vier Monate sind, unterliegen der Steuerpflicht. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, alle Hunde, die dieses Alter erreicht haben, oder noch erreichen, anzumelden. Ebenso sollte uns jede Veränderung in der Hundehaltung (Tötung, Verendung, Kauf, Ersatzbeschaffung usw.) mitgeteilt werden.

Sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Eine weitere Zahlungserinnerung erfolgt nicht.

Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen das

Einzugsverfahren. Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen

nicht den Zahlungstermin.

Willanzheim, den 17.02.2025
Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin