Meldungen in überregionalen Medien hatten zuletzt zu Verunsicherung geführt, nach welchen eine Entsorgung sämtlicher Textilien über die Restabfalltonne nicht mehr zulässig sei. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur getrennten Erfassung von Alttextilien ab 1. Januar 2025.
Saubere, tragfähige und unbeschädigte Altkleider
Der Landkreis Kitzingen setzt bereits seit vielen Jahren die Getrenntsammelpflicht von Alttextilien erfolgreich um. In vielen Gemeinden haben karitative und gewerbliche Einrichtungen Altkleidercontainer aufgestellt. Auch am zentralen Wertstoffhof des Landkreises in Kitzingen finden sich mehrere Sammelcontainer. Über diese Behälter kann nur saubere, tragfähige und unbeschädigte Oberbekleidung sowie paarweise tragfähige Schuhe entsorgt werden. Finden sich entsprechende Hinweis auf diesen Sammelcontainern, dann werden zusätzlich auch saubere Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher und Decken gesammelt.
Wiederverwendung oder doch Entsorgung?
Zerschlissene, verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien und Schuhe sollen bitte weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Entsprechend befüllte Restabfallbehälter werden von der Müllabfuhr im Kreis Kitzingen entleert.
Altkleidercontainer ist voll!
Ist der Sammelcontainer bereits voll, dürfen Altkleider nicht neben dem Behälter abgestellt werden. Stattdessen können die Alttextilien an jedem anderen Standort oder am Kitzinger Wertstoffhof für eine Wiederverwendung oder fürs Recycling eingeworfen werden.
Noch Fragen?
Die Abfallberater am Landratsamt Kitzingen helfen weiter: Tel. 09321 928-1234 oder per E-Mail: abfall@kitzingen.de.