Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.02.2026 wird anerkannt.
Durch die Fernauslesung wurde der Wasserrohrbruch bald entdeckt. Dank der genauen Ortung konnte der Schaden in der Froschgasse schnell gefunden und repariert werden.
Da schon mehrere Rohrbrüche in der Graugußleitung aufgetreten sind ist es zweckmäßig, die Leitung in diesem Bereich zu erneuern und einen Streckenschieber einzubauen. Ein Angebot über rund 50.000 € brutto liegt vor, hinzukommen noch Bauhofleistungen. Haushaltsmittel werden 2026 eingeplant. Mit der Durchführung besteht Einverständnis, die Bürgermeisterin wird mit der Ausführung beauftragt.
Der Austausch der Straßenlampe in diesem Bereich erfolgte, weil die Standsicherheit nicht mehr gegeben war.
Die Fernwasserversorgung Franken informiert mit Schreiben vom 05.02.2026 über eine Wassertarifanpassung ab 01.07.2026.
Die Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes beinhaltet u. a. die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts, den sog. Wassercent. Dieses Wasserentnahmeentgelt wird sowohl für eigene Entnahmen der FWF fällig als auch von den Vorlieferanten an die FWF weitergegeben. Mit der Änderung des Gesetzes zum 01.01.2026 wurde die Einführung des Wasserentnahmeentgelts zum 01.07.2026 mit einer Höhe von 0,10 €/m3 Wasserentnahme festgelegt.
Mit Inkrafttreten der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes und auf Grundlage des Beschlusses der Verbandsversammlung der Fernwasserversorgung Franken vom 27.11.2025 wird das Wasserentnahmeentgelt bei der Preisbildung berücksichtigt, so dass ab 01.07.2026 eine Anpassung des Arbeitspreises auf 1,80 €/m2 (zzgl. USt.), wie in den §§ 10 und 11 des Wasserlieferungsvertrages vereinbart, vorgenommen wird.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Wassertarifanpassung der Fernwasserversorgung Franken, der Einführung des Wassercents zum 01.07.2026. Die Wassergebühr 2026 bleibt unverändert.
Die mündliche Zusage der Regierung von Unterfranken liegt vor, die Planungsarbeiten für die zukünftige Bebauung des Areals Schlosswiesen als Wohnraumkonzept mit 60% zu fördern. Nach Vorliegen der Förderbescheide werden die Aufträge vergeben.
Aus dem Markt Willanzheim erhalten zwei Projekte eine Förderung aus dem Regionalbudget der ILE. Zum einen wurde der Antrag des SV Hüttenheim für Schallschutzmaßnahmen und Einbau LED Beleuchtung im Sportheim Hüttenheim befürwortet.
Zum anderen wurde dem Antrag für 3 Sonnensofas im Markt Willanzheim zugestimmt.
Es wurden einheitlich vier neue Geräte beschafft, da die Akkus der bisherigen Geräte nicht mehr lieferbar sind. Dies war zur Funktionssicherheit erforderlich.
Der Themenwagen der Jugendhausmannschaft war ein besonderes Ereignis bei den überörtlichen Faschingsumzügen und ein tolles Engagement von der Jugendgruppe und den Helfern.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ebentalweg IV“, OT Willanzheim.
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 5089/19, Keltenweg 3, Gemarkung Willanzheim
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Der notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die max. zulässige Traufhöhe wird erteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sommerried II“, Gemarkung Hüttenheim.
Die Festsetzungen werden eingehalten.
Das Vorhaben zum Neubau einer Terrasseneinhausung auf dem Grundstück Fl.Nr. 366/1, Hüttenheim 80a, Gemarkung Hüttenheim, wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauantrag ist im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ebentalweg II“
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Der Antrag auf Errichtung eines Gewächshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/3, Schleifweg 1, Gemarkung Willanzheim wird zur Kenntnis genommen.
Die Zustimmung zur isolierten Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird erteilt.
Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 29.09.2025 wurde zum Vorhaben bereits eine Bauvoranfrage gestellt.
Gegen nachfolgend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 115, Markt Herrnsheim 143, Gemarkung Markt Herrnsheim
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die notwendige Zustimmung zur Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird erteilt.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1, Markt Herrnsheim 10, Gemarkung Markt Herrnsheim, soll ein Wohnmobilstellplatz für bis zu 5 Wohnmobile entstehen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Kitzingen kann die Ausweisung der Stellplätze ohne einen Bauantrag erfolgen, wenn die Marktgemeinde dem Vorhaben zustimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag auf Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für bis zu 5 Wohnmobile auf der unbefestigten Rasenfläche des bestehenden Anwesens Fl.Nr. 1, Markt Herrnsheim 10, Gemarkung Markt Herrnsheim.
Mit dem Vorhaben in dieser Form besteht Einverständnis.
Wenn die Fläche befestigt werden soll oder Wasser bzw. Abwasserentsorgung bereitgestellt wird, ist die Gemeinde unverzüglich zu informieren.
Der Antragsteller beantragt den Weiterbetrieb eines Brunnens zur Gartenbewässerung auf dem Grundstück, Fl.Nr. 145, Herrnsheimer Str. 9, Gemarkung Willanzheim.
Der Antrag auf Grundwasserentnahme zur Gartenbewässerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 145, Herrnsheimer Str. 9 Gemarkung Willanzheim, wird zur Kenntnis genommen.
Der Grundwasserentnahme wird unter Einhaltung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 13.02.2026 zugestimmt.
In der Feuerwehrsatzung des Marktes Willanzheim ist die Kinder- und Jugendarbeit bisher nicht aufgenommen. Dies ist allerdings notwendig, damit die Kinder und Jugendlichen förmlich der Feuerwehr des Marktes Willanzheim angehören. Mit Kommandant Ralf Baußenwein und Jugendwart Jan Graf sind die Satzungsänderungen abgesprochen. Eine Jugendordnung liegt vor.
Die Jugendordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Änderungen werden gemäß der Vorlage in die Satzung aufgenommen. Der § 11 Kinder- und Jugendfeuerwehr wird in der Feuerwehrsatzung des Marktes Willanzheim ergänzt.
Es ist zweckmäßiger, die bisherige Feuerwehrsatzung vom 15.12.2020 durch Beschluss jetzt aufzuheben und anschließend den Entwurf gemäß Anlage neu als Satzung zu erlassen.
Die Satzung ist damit beschlossen und kann in Kraft gesetzt werden.
Jan Graf wird zum Jugend-Feuerwehrwart bestellt.
Planen an der Baustelle Friedhof Willanzheim
Durch das stürmische Wetter wurden die Planen teilweise verweht. Es wird wieder Ordnung hergestellt.
Gemeindliches Anwesen Friedhofsweg
Die Planungen für die Gebäude werden jetzt aufgenommen. Dann werden die Dächer mit beurteilt.
Fahrradwegweiser Willanzheim
Das Hinweisschild am Ellengeren Richtung Rügerrieth ist umgefahren worden. Die Landkreisverwaltung wird hierüber informiert.
Krone Hüttenheim
Der Bauzaun ist nach hinten geöffnet. Dies kann für Kinder gefährlich sein. Die Bauaufsicht ist einzuschalten.