Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 24.02.2025
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.02.2025 wird anerkannt.
Windkraftanlagen
20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2);Kapitel B X "Energieversorgung", Teilfortschreibung Abschnitt 5.1 "Windenergie";Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLpG i.V.m. § 9 ROG
Der Regionale Planungsverband hat in einem umfangreichen Abstimmungsprozess mit Prüfung und Abwägung der Raumwiderstände den Entwurf für die Fortschreibung der Wind-Vorranggebiete vorgelegt. Dabei sind bereits die Vorgaben der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet.
Im Markt Willanzheim ist ein Windvorranggebiet Nr. W79-II im Bereich Willanzheim – Markt Herrnsheim - Mönchsondheim enthalten. Des Weiteren ist ein Vorranggebiet auf Nenzenheimer/Mönchsondheimer Gemarkung Nr. W78-II geplant. Es ist eine ausreichende Windhöfigkeit vorhanden. Der Abstand zur Wohnbebauung mit 1.000 m ist eingehalten
Das Willanzheimer Vorranggebiet wurde aufgrund der Belange für Naturschutz (Vogelschutz SPA-Gebiet) verkleinert und umfasst 46 ha.
Die Vorranggebiete haben eine große Einwirkung auf das Landschaftsbild und sind prägend für die Region. Allerdings ist dies keine Begründung, die zur Ablehnung und Herausnahme aus dem Regionalplan gewichtet wird.
Windkraftanlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und sind daher privilegiert gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Beschluss:
Die 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans, Kapitel B X „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt B X 5.1 „Windenergie“ (vormals „Windkraftnutzung“), Stand 22.01.2025 wird zur Kenntnis genommen.
Die schutzwürdigen Belange der Träger öffentlicher Belange sind eingearbeitet. Der Markt Willanzheim hat keine weiteren Anmerkungen.
Planung durch Wust Wind & Sonne für die Bürgerwindenergie Willanzheim GmbH & Co. KG im Windvorranggebiet
Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert begrüßt Herrn Paulus vom Büro Wust. Wind und Sonne GmbH & Co.KG, Markt Erlbach und übergibt Ihm das Wort.
Herr Paulus stellt sein Büro sowie die bereits umgesetzten Projekte zum Thema Wind- und Sonnenenergie vor.
Zur Umsetzung des geplanten Windparks in Willanzheim wurde die Firma Bürgerwindenergie Willanzheim GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Markt Erlbach gegründet. Diese ist bereits im Handelsregister Fürth eingetragen.
Zur Umsetzung eines Windparks auf dem Vorranggebiet für Windkraft in Willanzheim wurden bereits mehrere Informationsveranstaltungen mit den Grundstückseigentümern abgehalten. Aktuell werden die restlichen Verträge mit den Eigentümern eingeholt.
Hinsichtlich der geplanten Windkraftanlagen erläutert Herr Paulus, dass aktuell mit vier Windrädern mit je 7 MW Leistung gerechnet wird. Eine Anlage wird dann eine Gesamthöhe von rund 266 m (Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m) haben. Es werden Bürgerwindräder errichtet.
Der Rat wünscht ist diesem Zusammenhang über die Planungsschritte sowie die technischen Details Information zu erhalten.
Die finanzielle Beteiligung an den Windkraftanlagen wird zuerst den Bürgern im Markt Willanzheim und dann in den umliegenden Gemeinden angeboten, bis der Eigenkapitalanteil gedeckt ist (20% Eigenkapital entspricht rund 8 Mio EUR).
Als nächster Schritt soll nun das Artenschutzrechtliche Gutachten beauftragt werden. Hieraus wird dann die notwendige Ausgleichsfläche festgesetzt.
Die zeitliche Umsetzung ist wie folgt geplant:
| 2. Quartal 2026 | Antrag auf Genehmigung und Beantragung von Zulagen |
| 2. Quartal 2027 | Bestellen der Anlage |
| 2028 | Inbetriebnahme |
Eigene Baustellen und Aktuelles
Abschlussgottesdienst zur Beendigung der Außensanierung der Willanzheimer Kirche
Unter großer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand am 9. März 2025 der Festgottesdienst mit Grußworten statt.
Der Finanzrahmen wird eingehalten.
Erfreulich sind die zahlreichen Spenden von rund 40.000 Euro.
Die Schlussabnahmen werden in Kürze durchgeführt.
Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Markt Herrnsheim und Hüttenheim
Das Straßenbauamt teilt mit, dass die Staatsstraße 2419 zwischen Markt Herrnsheim (Ortsausgang) und Hüttenheim (Einmündung Mönchsondheimer Straße) in der Zeit vom 07. April bis voraussichtlich 5. Mai zur Erneuerung der Fahrbahndecke komplett gesperrt wird.
Die Umleitung erfolgt über Tiefenstockheim, Iffigheim und Seinsheim.
Am Fahrbahnrand muss im Herbst ein Obstbaum gefällt werden, da dieser nach den neuen Bestimmungen zu nah an der Straße steht und ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die Anbringung einer Schutzplanke ist nicht verhältnismäßig. Es erfolgt eine Ersatzpflanzung. Dies wird zur Kenntnis genommen
Information zum Ortstermin - Ausbau der Staatsstraße im Bereich der Breitbachbrücke Willanzheim
Es fand ein Ortstermin mit dem Straßenbauamt statt.
Die Brücke über den Breitbach muss ertüchtigt werden.
Als Bauzeit ist 2027/2028 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. ½ - ¾ Jahr.
Das Straßenbauamt möchte mit den Planungen beginnen. Daher wird die Anfrage an den Markt Willanzheim gestellt, ob der neben der Straße verlaufende Fußweg mit einer Breite von 1,25 m erhalten bleiben soll, oder nicht. Nach derzeitigen Bestimmungen muss eine Schutzplanke zwischen der Straße und dem Fußweg errichtet werden. Wird die Brückenkappe nicht verbreitert, bleibt nach Installation der Schutzplanke nur noch ein Fußweg mit 0,75 m Breite vorhanden.
Das Straßenbauamt bietet dem Markt Willanzheim an, bei einer pauschalen Eigenbeteiligung von 60.000 Euro die Brückenkappe zu verbreitern, um den Fußweg mit 1,25 m Breite zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das Ortsschild versetzt werden kann bzw. ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h erwirkt werden kann. Mit Anpassung der Geschwindigkeit ist die Anbringung einer Schutzplanke nicht erforderlich und die Brückenkappe muss nicht verbreitert werden.
Führung durch den Willanzheimer Mittelwald - aus Anlass 10 Jahre ILE Südost 7/22
Die ILE Südost 7/22 kann auf 10 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit zurückblicken. Aus diesem Anlass sollen in den 7 Gemeinden Aktionen angeboten werden.
Für den Markt Willanzheim wird eine Führung durch den Mittelwald am Sonntag 30.03.2025 um 14 Uhr angeboten. Die Führung dauert ca. 2,5 Stunden. Treffpunkt ist an der Raiffeisenbank Willanzheim.
Bauanträge
Bauantrag zum Bau eines Gartenhauses und einer Terrase mit Überdachung, Fl.Nr. 297/2, Schleifweg 9, Gemarkung Willanzheim
Die vorliegenden Bauantragsunterlagen zur Errichtung eines Gartenhauses und einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 297/2, Schleifweg 9, Gemarkung Willanzheim, werden zur Kenntnis genommen.
Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und somit eine Zustimmung zum Vorhaben wird aufgrund der unabgesprochenen Ausführungen mit zahlreichen Abweichungen nicht erteilt.
Baulanderschließung im Markt Willanzheim
Die Nachfrage nach Bauland steigt aktuell wieder an. Leerstehende Anwesen in den Altorten finden, wenn diese angeboten werden, in kurzer Zeit ein Käufer. Somit ist in den nächsten Jahren wieder Bedarf nach Bauland vorhanden.
Hüttenheim
Der Bebauungsplan „Sommerried II“ ist seit 04.06.2021 rechtsgültig. Derzeit läuft noch die öffentliche Auslegung des Antrags auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser des geplanten Baugebietes in den Bach.
In Hüttenheim können 14 Bauplätze erschlossen werden. Die Kostenberechnung wurde durch das Büro Arz, Würzburg, auf die derzeitigen Preise angepasst und mit 1,7 Mio Euro brutto ermittelt. Grund für die hohen Kosten ist die gesetzlich notwendige Erschließung der Abwasseranlage im Trennsystem.
Willanzheim
Der Bebauungsplan „Ebentalweg IV“ ist seit 01.07.2016 in der Fassung der 1. Änderung rechtsgültig. Hier können im 3. Bauabschnitt 12 Parzellen erschlossen werden. Die fortgeschriebene Kostenschätzung beläuft sich auf rund 850 000 Euro. Zu beachten ist, dass bei der Kalkulation des Kaufpreises die bereits bei Erschließung des 2. Bauabschnitts notwendigen Vorleistungen für die weiteren Bauabschnitte einzurechnen sind. Zudem ist hier das Becken für die Regenversickerung zu bauen.
Markt Herrnsheim
In Markt Herrnsheim hat die Gemeinde keine geeignete Fläche für die Baulandentwicklung zur Verfügung. Grundsätzlich besteht Interesse an einem Ankauf.
Beschluss:
Die Erschließung von Bauland in Hüttenheim und Willanzheim wird vorgesehen und ist in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Städtebauliche Entwicklung des Areals Schlosswiesen Willanzheim
Der Markt Willanzheim möchte im Ortsteil Willanzheim erworbene Grundstücke (Friedhofsweg) mit Schwerpunkt für Wohnbebauung städtebaulich erschließen. Es ist vorgesehen, dass die Planungen hierfür durch die Wohnraumförderung unterstützt werden. Es wurden daher 12 Planungsbüros angefragt, ob grundsätzlich Interesse an dieser planerischen Aufgabe besteht.
Zur vertiefenden Planung soll dann mit ausgewählten Büros weiter zusammengearbeitet werden.
Zensus 2022; Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen mit Stand vom 15.05.2022
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat für den Markt Willanzheim zum 15.05.2022 die durch den Zensus 2022 ermittelte amtliche Einwohnerzahl von 1.578 Personen festgestellt. Im Melderegister haben wir zum gleichen Stand 1.606 Einwohner verzeichnet.
Unterschiede zwischen Bevölkerungsfortschreibung und Melderegister können sich durch die unterschiedliche Verarbeitung von Zu- und Abgängen ergeben. Während die Melderegister von uns tagesaktuell geführt werden, verarbeiten die statistischen Ämter die Datenlieferungen monatsweise. Somit ergeben sich zeitliche Verschiebungen zwischen der Verbuchung im Melderegister und der Verarbeitung in der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.
Außerdem wird die Abweichung durch Wegzug von Ausländern, die melderechtlich nicht erfasst wurden, durch Karteileichen und durch Mehrfachanmeldungen begründet.
Auch das Meldeverhalten Studierender entspricht z.B. nicht immer den rechtlichen Vorschriften. Trotz Wohnortwechsel in der jeweiligen Universitätsstadt verbleibt die Meldung mit Hauptwohnsitz häufig bei der Familie. Im Rahmen der Haushaltsbefragung des Zensus wurden die Studierenden an der Anschrift der Familie möglicherweise als nicht existent festgestellt und als Überfassung (Karteileiche) der Bevölkerungszahl abgezogen.
Dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge dürfen Einzeldaten, die im Rahmen einer amtlichen Statistik erhoben worden sind, den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik grundsätzlich nicht wieder verlassen und insbesondere nicht an Verwaltungsbehörden zur eigenen Verwendung außerhalb der amtlichen Statistik zurückgespielt werden. Dieses sogenannte Rückspielverbot führt dazu, dass uns keine Adress- oder Personendaten bzw. Details zu den festgestellten Über- und Unterfassungen aus Gründen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung genannt werden können und wir deshalb das Melderegister nicht entsprechend korrigieren können.
Anordnung zur Begehung der gemeindlichen Grundstücke durch die Siebener
Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318), das zuletzt durch § 1 Abs. 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Willanzheim folgende
A N O R D N U N G:
Ab Samstag, 19. April 2025, im Ortsteil Markt Herrnsheim
ab Samstag, 03. Mai 2025 im Ortsteil Willanzheim und
ab Samstag, 10. Mai 2025, finden im Ortsteil Hüttenheim
die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt. Die bisherigen Regelungen gelten weiter.
Zuschussantrag Posaunenchor Markt Herrnsheim
Der Posaunenchor Markt Herrnsheim feiert 2025 sein 75-jähriges Bestehen. Es sind zwei Jungbläser in Ausbildung und es konnte Verstärkung aus Nachbarchören dazu gewonnen werden. Um auf den aktuellen Stand zu bleiben und darüber hinaus, werden die Bläserinnen und Bläser fortgebildet. Die Jungbläser werden auf überregionalen Fortbildungen geschult. Des Weiteren wird Notenmaterial, Notenpulte, Instrumente bzw. die notwendigen Reparaturen benötigt. Die anstehenden Kosten belaufen sich auf ca. 1800 Euro.
Gemäß Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates wird für Material der musischen Vereine ein Zuschuss von 20 % nach Vorlage der Rechnungen gewährt.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert informiert über Gedenkveranstaltungen zum Kriegsende vor 80 Jahren.
In Willanzheim findet am 06.04.2025 ein Gedenkgottesdienst statt. Um 14 Uhr findet in der Sporthalle Willanzheim eine Gedenkveranstaltung mit Vorträgen und Ausstellungen statt.
Eine weitere Ausstellung wird in der Verkündhalle des Rathauses Iphofen vom 20.03. bis 13.04.2025 zum Thema „Erinnerung an das Kriegsende 1945“ gezeigt. Es werden Dokumente, Erzählungen und Fakten aus Iphofen und den Orten der Hellmitzheimer Bucht ausgestellt.