Brut- und Setzzeit
Was bedeutet Brut- und Setzzeit?
Als Brut- und Setzzeit wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen und aufziehen. Bei Vögeln ist es die Zeit des Nestbaus, des Brütens und der Aufzucht ihrer Jungvögel. Bei anderen Wildtieren, wie Kaninchen, Hasen, Rehen oder Wildschweinen, ist es die Phase, in der sie ihren Nachwuchs in die Welt setzen und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. In dieser Phase sind sie besonders störungsanfällig.
Im Frühling und Frühsommer bekommen zahlreiche Wildtiere Nachwuchs und sind besonders gefährdet. Freilaufende Hunde stellen für Wildtiere eine Gefahr dar. Allein der Geruch eines Hundes kann bewirken, dass das Muttertier den Nachwuchs verlässt. Daher ergeht die Bitte der Jägerschaft an alle Hundehalter, während der Brut- und Setzzeit die Hunde in Wald und Flur an die Leine zu nehmen.
Weiter gilt diese Bitte auch für den Freizeitsport und Reiter. Bleiben Sie bitte auf den Wegen und fassen keine Jungtiere an.
Reinhaltung der Flurwege
Die Eigentümer und Pächter der Weinberge und der Feldflur im Markt Willanzheim werden aufgefordert und gebeten, die Weinbergswege und Flurwege wieder zu reinigen, wenn Sie bei der Bewirtschaftung der Flächen und der Feldarbeit mit Erde verschmutzt wurden.
Zudem werden Reiter aufgefordert die Pferdeäpfel von öffentlichen Straßen und Wegen zu entfernen, insbesondere auf den ortsnahen Straßen vor Grundstückszufahren usw.
Das gleiche gilt für Hundebesitzer. Bitte nutzen Sie die Hundekotbeutel und werfen diese in Abfallbehälter und nicht in die Flur oder in Hecken. Wichtig! Auf den Feldern wächst Futter für die Tierhaltung – durch Hundekot wird dies für die Tiere ungenießbar. Bitte nehmen Sie Rücksicht und verhindern Sie den Hundekot an den Wegrändern und auf den Feldern.
Betretung
Für das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Feldern, Wiesen und Weiden während der Wachstums- und Erntezeit (von der Saat bis zur Ernte) gilt ein Betretungsverbot. Ebenso ist das Radfahren, auch mit Mountainbikes in Wald und Feldflur ganzjährig außerhalb von Wegen verboten. Das Reiten im Wald oder Führen von Pferden ist nur auf geeigneten Wegen gestattet. Die frischen Hiebsflächen im Wald sind grundsätzlich zu schonen, damit die Naturverjüngung gelingen kann.
Gebot der Rücksichtnahme
Hinterlassen Sie keinen Abfall. Zigarettenstummel, Verpackungen, Flaschen und Reste. Das ist schädlich für Tiere und verunreinigt die Umwelt. Bitte nehmen Sie – gerade in der Freizeit – Rücksicht auf die Belange des Naturschutzes und helfen Sie mit Wald und Flur sauber zu halten und hinterlassen Sie die Natur so, wie Sie sie selbst gerne vorfinden möchten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Schutz unserer Natur!