Die Schranke an der Zufahrt zu den Hüttenheimer und Markt Herrnsheimer Gemeindewäldern wurde am Gründonnerstag 28. März 2024 geschlossen.
Wie gewohnt kann der Schlüssel anschließend im Bauhof gegen Kaution entliehen werden.
Neu! Der Schlüssel ist unaufgefordert spätestens nach einer Woche in den Bauhof zurückzubringen. Ansonsten verfällt die Kaution.
Gemeindewald und Güterwald
Auf die Regelungen zur Holzaufarbeitung wird nochmals besonders hingewiesen:
| • | Fahrzeuge dürfen sich nur auf den Fahrgassen bewegen, im Bestand ist das Befahren mit jeglichen Fahrzeugen untersagt. |
| • | Die Fahrgassen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen befahren werden! |