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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 7/2025
Waldbekanntmachungen
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Schließung der Waldschranken 

Schranken Gemeindewald

Die Schranke an der Zufahrt zu den Hüttenheimer und Markt Herrnsheimer Gemeindewäldern wird ab Dienstag 8. April 2025 geschlossen. Wie gewohnt kann der Schlüssel anschließend im Bauhof gegen Kaution entliehen werden.

Der Schlüssel ist unaufgefordert spätestens nach einer Woche in den Bauhof zurückzubringen. Ansonsten verfällt die Kaution.

Beendigung der Holzarbeiten im Güterwald Willanzheim - heuriger Hieb

Die Waldarbeiten sind bis 30. April 2025 zu beenden. Anschließend ist die Befahrung der Waldfläche untersagt.

Gemeindewald und Güterwald

Auf die Regelungen zur Holzaufarbeitung wird nochmals besonders hingewiesen:

  • Fahrzeuge dürfen sich nur auf den Fahrgassen bewegen, im Bestand ist das Befahren mit jeglichen Fahrzeugen untersagt.
  • Die Fahrgassen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen befahren werden!
Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin Markt Willanzheim