Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.333.800 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.631.600 € ab. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 210.000 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 380 v.H. festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 720.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze der Grundsteuern wurden mit Hebesatzsatzung vom 26.11.2024 auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 25.11.2024 in folgender Höhe festgesetzt:
| a) Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke | 370 v.H. |
| b) Grundsteuer B – Grundstücke | 170 v.H. |