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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Haushaltssatzung des Marktes Willanzheim Landkreis Kitzingen für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.333.800 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.631.600 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 210.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 380 v.H. festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 720.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

Willanzheim,
gez. 
Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin

Nachrichtlich:

Die Hebesätze der Grundsteuern wurden mit Hebesatzsatzung vom 26.11.2024 auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 25.11.2024 in folgender Höhe festgesetzt: