Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.02.2026
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.02.2026 wird anerkannt.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Verschiebung der Sanierung Flurwege Willanzheim in 2027
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass die geplante Flurwegesanierung in Zusammenarbeit mit den Jagdgenossen Willanzheim ins Jahr 2027 verschoben wird. Die Sanierung soll im Zuge der Erschließungsmaßnahmen des Baugebiets in Willanzheim erfolgen. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2027 wieder vorzusehen.
Spende PS Sparen der Sparkasse Mainfranken Würzburg für Defibrillatoren
Die Vorsitzende berichtet, dass die Sparkasse Mainfranken Würzburg insgesamt 2.000 € aus dem PS-Gewinnsparen für die angeschafften Defibrillatoren gespendet hat. Hier herzlichen Dank.
Ertüchtigung der Sirenen
Eine Bestandsaufnahme der Sirenen, sowie die Sireneneinmessung und Schallpegelsimulation wurde durch die Fa. abel & käufl durchgeführt.
Angebote zur Umrüstung bzw. Digitalisierung der bestehenden Sirenen hat die Fa. abel & käufl vorgelegt.
Im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk hat die Regierung von Unterfranken mit Bewilligungsbescheid vom 03.08.2023 für die Ertüchtigung von Sirenenanlagen für die TETRA – Alarmierung für die 3 Sirenensteueranlagen bereits maximal jeweils 2.181,00 € insg. 6.543,00 € bewilligt.
Es ist zu beachten, dass das Förderprogramm bis zum 31.12.2026 geht und dass die Genehmigung des Antragsverfahrens zur Inbetriebnahme bei der Leitstelle in Würzburg bis zu 4 Monate dauern kann.
Mit der Umrüstung bzw. Ertüchtigung der analogen Bestandssirenen für die TETRA –Alarmierung kann nach Auskunft der Fa. abel & käufl auch das Signal „Warnung der Bevölkerung" und „Entwarnung" digital abgegeben werden. Es ist technisch möglich, die bisherigen Sirenen umzurüsten.
Information zum weiteren Förderprogramm Modernisierung bzw. Neubau der Sirenen:
Laut Auskunft der Regierung von Unterfranken sind im Sirenenförderprogramm keine freien Mittel mehr vorhanden, zunächst sollen die noch offenen Altanträge verbeschieden werden. Ob darüber hinaus Mittel zur Verfügung gestellt werden, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Eine Entscheidung auf Bundesebene ist abzuwarten.
Beschluss:
Da das Förderprogramm Modernisierung bzw. Erneuerung (E-Sirenen) derzeit nicht zur Verfügung steht, ist die Ertüchtigung als mittelfristige Lösung sinnvoll, bis ggf. ein neues Förderprogramm aufgelegt wird.
Der Markt Willanzheim ertüchtigt die vorhandenen Sirenensteueranlagen für die TETRA-Alarmierung im Rahmen des bereits bewilligten Förderprogramms. Der Auftrag wird an die Fa. abel & käufl gemäß Angebot vergeben. Die Bürgermeisterin wird mit dem Vollzug beauftragt.
Antrag auf Versetzung einer Straßenlampe in Markt Herrnsheim
Rückbau der Lampe aufgrund Abriss des Hauses
Dem Rückbau der Wandarm-Lampe infolge des Gebäudeabbruchs wird zugestimmt.
Neuer Lampenstandort und Installation neuer Lampe
Die neue Standleuchte wird gegenüber dem bisherigen Standort unterhalb der Marktschänke aufgestellt. Die Lampe soll passend zu den andren Leuchten in Markt Herrnsheim in der Farbe Weißaluminium aufgestellt werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
Änderung Regionalplan Region Würzburg 2
19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Würzburg (2);Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BauLplG i.V.m. § 9 ROG in Bezug auf Bodenschätze
Bereits 2024 wurde der Markt Willanzheim aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 16 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) eine Stellungnahme zur Planänderung abzugeben.
Über die 19. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV Bodenschätze die Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „östliche Helmstadt, CA2,u „Östlich Mädelhofen" und CA3,u „Östlich Roßbrunn" wurde informiert. Belange der Marktgemeinde waren nicht betroffen.
Der Regionale Planungsverband hat nun am 17.12.2025 die 19. Verordnung beschlossen.
Die Abwägung als Ergebnis der Beteiligung sowie die beschlossenen Planunterlagen wurden zwischenzeitlich veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung erst nach Verbindlicherklärung und Bekanntmachung durch die Regierung von Unterfranken rechtskräftig wird (voraussichtlich im 2. Quartal 2026).
Die Beschlussfassung des Regionalen Planungsverbands Würzburg vom 17.12.2025 zur 19. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV Bodenschätze mit den Änderungen der Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „östliche Helmstadt, CA2,u „Östlich Mädelhofen" und CA3,u „Östlich Roßbrunn" wird zur Kenntnis genommen.
Bei den vorgelegten Unterlagen wurden im Bereich des Marktes Willanzheim keine Änderungen vorgenommen.
Beschluss:
Belange der Markgemeinde sind nicht betroffen.
20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2);
Kapitel B X "Energieversorgung", Teilfortschreibung Abschnitt 5.1 "Windenergie";Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLpG i.V.m. § 9 ROG
Am 01.02.2023 ist das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) in Kraft getreten.
In diesem Zusammenhang wurde eine frühzeitige Beteiligung im Frühjahr 2025 durch den Regionalen Planungsverband (Beteiligungsverfahrens gem. Art. 16 Bayrisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)) durchgeführt.
Die Planung wurde vorab mit der Marktgemeinde abgestimmt und anschließend durch das Ratsgremium beschlossen.
Der Regionale Planungsverband Würzburg hat nun am 17.12.2025 die 20. Verordnung beschlossen. Die Abwägung als Ergebnis der Beteiligung sowie die beschlossenen Planunterlagen wurden zwischenzeitlich veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung erst nach Verbindlicherklärung und Bekanntmachung durch die Regierung von Unterfranken rechtskräftig wird (voraussichtlich im 2. Quartal 2026).
Die Gemeinden wurden darüber informiert und haben noch einmal die Möglichkeit zur Planung Stellung zu nehmen.
Beschluss:
Die Beschlussfassung des Regionalen Planungsverbands Würzburg vom 17.12.2025 zur 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans, Kapitel B X „Energieversorgung", Teilfortschreibung Abschnitt B X 5.1 „Windenergie" (vormals „Windkraftnutzung"), Stand 22.01.2026 wird zur Kenntnis genommen.
Bei den vorgelegten Unterlagen wurden, wie mit der Marktgemeinde vorabgestimmt, die Fläche für Windkraft Nr. W79-II ausgewiesen. Änderungen an der Fläche wurden nichtmehr vorgenommen. Dieser Ausweisung wird zugestimmt.
Bauanträge
Änderung zum Erlaubnisantrag nach Art. 6 DSchG, Fl.Nr. 23, Marktplatz 7, Gemarkung Willanzheim
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 23, Marktplatz 7, Gemarkung Hüttenheim hat bereits im April 2020 einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz eingereicht für die Errichtung einer Werbeanlage an der Fassade. Die Schrift soll beleuchtet werden.
Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² sind verfahrensfrei. Aufgrund der Denkmalnähe ist ein Erlaubnisantrag erforderlich.
Mit Bescheid vom 18.05.2020 wurde die Erlaubnis für die Errichtung einer Werbeanlage erteilt mit der Bestimmung, dass auf eine blendfreie Ausleuchtung zu achten ist, bzw. nochmals zu überprüfen, ob eine Beleuchtung erforderlich ist.
Der Antragsteller hat nun beantragt den Text der Außenwerbung zu ändern in „Gästehaus Willanzheim" mit Beleuchtung durch 2 x LED Schildbeleuchtung, 10 Watt mit 60 cm Wandabstand.
Der Aufbringung der Schrift in der geänderten Ausführung „Gästehaus Willanzheim" wird zugestimmt. Bei der Beleuchtung wird mit der Bestimmung zugestimmt, dass diese blendfrei und in Lichtfarbe 3000-4000 Kelvin angebracht ist.
Vollzug Baugesetzbuch;
Bebauungsplan "An der Aich", OT Markt Herrnsheim,
Aufstellungsbeschluss
Für die Grundstücke Fl.Nrn. 80/11, 81, 735, 802, 802/1, 803 und 804 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 80/4, 80/12, 119 und 715, Gemarkung Markt Herrnsheim, soll ein Bebauungsplan „An der Aich" als Dorfgebiet (MD) aufgestellt werden.
Der Bereich ist in der aktuellen Fassung des Flächennutzungsplans des Marktes Willanzheim als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 80/11, 81, 735, 802, 802/1, 803 und 804 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 80/4, 80/12, 119 und 715, Gemarkung Markt Herrnsheim
Erlass einer Veränderungssperre BG "An der Aich", OT Markt Herrnsheim
Die Satzung ist an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt.
3. Änderung der Vorkaufsrechtssatzung
Die Satzung ist an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt.
Öffentlicher Personennahverkehr
Änderung der Linienführung - betreffend Markt Willanzheim ab 1. Juli 2026
Der Linienverkehr des Linienbündel 3 ändert sich zum 01.07.2026. Die bisherige Linie 307 mit ihren stark verzweigten Linienverläufen wird aufgeteilt in die Linien 307, 319, 322 und 323. Die Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF) übernimmt weiter die Betriebsführerschaft für die genannten Linien.
Den Markt Willanzheim betreffen folgende Linien:
Linie 319:
Kitzingen - Mainberrnheim - Iphofen - Willanzheim - Markt Herrnsheim - Hüttenheim – Mönchsondheim.
Linie 323 im Ringverkehr:
Iphofen - Willanzheim - Markt Herrnsheim - Hüttenheim - Mönchsondheim - Markt Einersheim - Iphofen
Die wesentlichen Änderungen sind:
Linie 319: Die Fahrzeiten orientieren sich nur noch am Bedarf für die Schüler und die Linie fährt nicht mehr im 2-Stundentakt.
Linie 323: Es gibt wieder eine direkte Verbindung nach Iphofen mit Haltestellen in der Stadt und am Bahnhof.
Der Marktgemeinderat nimmt die Änderungen zur Kenntnis.
Erneuerung der Beschilderung Bushaltestelle Willanzheim
An der Bushaltestelle Willanzheim wird das bisherige Haltestellenschild am Buswartehäusle durch die neue Standardausführung mit Mast ersetzt. Für den Haltepunkt Richtung Markt Herrnsheim wird die Haltestelle gegenüber mit einem Halstestellenmast neu gekennzeichnet.
Der Austausch erfolgt durch den Kreisbauhof Kitzingen.
Den Standorten der zwei Haltestellenmasten in Willanzheim, Kirchenburg wird zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026, Stellenplan 2026 und Finanzplan 2027 bis 2029
Der Haushalt wird anhand des Vorberichts in den wesentlichen Zügen vorgestellt und erläutert.
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026, den Stellenplan 2026 sowie den Finanzplan 2027 bis 2029 in der vorgelegten Form. Der Entwurf der Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Die Satzung ist an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt.
Anordnung Flurgänge der Siebener 2026
Die diesjährigen Flurgänge der örtlichen Siebener werden nach den Grundsätzen vom 28.03.2009 und den Änderungen vom 23.03.2015 angeordnet.
Ab Samstag, 11. April 2026, im Ortsteil Markt Herrnsheim
ab Samstag, 25. April 2026 im Ortsteil Willanzheim und
ab Samstag, 02. Mai 2026, finden im Ortsteil Hüttenheim
die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Frage wegen Glasfaserausbau
Marktgemeinderat Engelmann fragt nach, ob sich die Bürger aus dem Ortsteil Willanzheim bei der Telekom melden müssen, wenn Sie an einem Glasfaseranschluss interessiert sind.
Die Bürgermeisterin erläutert, dass derzeit die Ausbauplanung im geförderten Ausbau für die Ortsteile Markt Herrnsheim und Hüttenheim erfolgt. Diesem Bereich galt die Werbeaktion.
Der Ortsteil Willanzheim soll eigenwirtschaftlich ausgebaut werden – hier gibt es noch keine weiteren Informationen. Bei Interesse kann man sich auf dem Portal der Telekom für einen Glasfaseranschluss eintragen. Wenn die Ausbauplanung für Willanzheim beginnt, wird es weitere Informationen geben.
Einladung zur Aufstellung des Koffers in Hüttenheim als Beitrag zum DenkOrt Würzburg
Es ergeht herzliche Einladung zur Aufstellung des Gedenk-Koffers am Dienstag, 24.03.2025 um 15 Uhr in der Hüttenheimer Kirchenburg.