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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Rettungsgassen immer frei halten

Die beiden Brände in Willanzheim haben gezeigt, Es ist eine wichtige Regel, die Autofahrer beim Parken beachten müssen: Rettungswege freihalten!

Falschparker sind für alle lästig, sie gefährden massiv Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst und riskieren damit unter Umständen Menschenleben.

Parken Sie daher bitte so, dass auch Großfahrzeuge der Feuerwehr die Straßen und Gassen zügig befahren können. Besonders Kreuzungsbereiche in Wohngebieten, Feuerwehrzufahrten und Wendehammer sind ausreichend freizuhalten.

§12 StVO Halten und Parken

  • Parken Sie nicht in unmittelbaren Kreuzungs- oder Einmündungsbereichen und halten Sie mindestens 5 m Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten - Kreuzungen & Einmündungen müssen stets frei bleiben.
  • Parken Sie nicht in engen Straßen wechselseitig und lassen Sie mindestens 3 m Durchfahrtsbreite frei
  • Parken Sie nicht in Feuerwehrzufahrten und halten Sie die Hydranten frei.
  • Parken Sie nicht vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf Gehwegen, vor Bordsteinabsenkungen oder über Schachtdeckeln.

Achten Sie bitte - auch für ihre eigene Sicherheit - beim Abstellen ihres Fahrzeugs stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr und Rettungsdienste gewährleistet ist.

Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin