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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bebauungsplan „An der Aich", OT Markt Herrnsheim;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Gemäß Beschluss vom 23.03.2026 wird für das Gebiet um die sog. Aich im Ortsteil Markt Herrnsheim ein Bebauungsplan aufgestellt.

Das vorgesehene Dorfgebiet (MD) wird in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan als MD-Gebiet (Dorfgebiet) dargestellt.

Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 80/11, 81, 735, 802, 802/1, 803 und 804 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 80/4, 80/12, 119 und 715, Gemarkung Markt Herrnsheim.

Der Lageplan der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen vom 18.03.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 05, Marktplatz 26, 97346 Iphofen während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite des Marktes Willanzheim unter www.willanzheim.de eingesehen werden.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorgaben des BauGB aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Durch das Bauleitverfahren soll ein bestehendes Quartier überplant werden.

Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.

Markt Willanzheim
Willanzheim, 30.03.2026
gez.
Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin