Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 8/2023
Ämter und Fachstellen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neuerungen zur GEMA für Vereine

Der Freistaat Bayern hat zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereine in Bayern einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Es wird für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren gesorgt und mit dem leicht zu handhabende Verfahren ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung gegangen. Die Laufzeit des Pauschalvertrages mit der GEMA beträgt zunächst vier Jahre bis Ende 2027.

Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte

  • Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen. Umfasst sind: Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik im Innen- und Außenbereich auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
  • Die Veranstaltungen müssen von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein
  • Mit dem vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Geld können bis zu rund 120.000 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden.
  • Die Vereine müssen lediglich: eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind, sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen. Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
  • Die Freischaltung des Portals durch die GEMA erfolgt bereits am 5. April 2023 unter: www.gema.de/portal

Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/ehrenamt-bayern