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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Anordnung Siebener

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318), das zuletzt durch § 1 Abs. 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Willanzheim folgende

Anordung:

1.

Ab Samstag, 20. April 2024, finden im Ortsteil Hüttenheim und ab Samstag, 04. Mai 2024 im Ortsteil Willanzheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.

2.

Folgende Grenzen einschließlich der Grenzzeichen werden überprüft:

• Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

• Gemeindegrenze

3.

Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter vom anstehenden Flurgang zu informieren.

4.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis spätestens

• 19. April 2024, im Ortsteil Hüttenheim

• und ab 03. Mai 2024 im Ortsteil Willanzheim

sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

5.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt der Markt Willanzheim als beteiligter Grundstückseigentümer gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind dem Markt Willanzheim durch den Verursacher zu erstatten. Der Markt Willanzheim behält sich vor, festgestellte Beschädigungen an gemeindlichen Grundstücken und Wegen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

Im Rahmen des Flurganges werden auch unerlaubte Grenzüberackerungen an gemeindlichen Flächen einschl. den Flur- und Feldwegen sowie Grünstreifen überprüft. Grenzüberackerungen werden nicht geduldet und sind unverzüglich von dem Verursacher bzw. Grundstücksbeteiligten in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Festgestellte Überackerungen werden mit 1 € je m² oder alternativ mit den tatsächlich entstandenen Aufwandskosten in Rechnung gestellt.

Willanzheim 18. März 2024
Erste Bürgermeisterin
Ingrid Reifenscheid-Eckert

Hinweis:

Wer Grenzsteine zu richten oder zu setzen hat, möge es beim Obmann melden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.