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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 04.03.24

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.03.2024 wird anerkannt.

Mit der Ergänzung der Tagesordnung um Bauanträge besteht Einverständnis.

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, Stellenplan 2024 und Finanzplan 2025 bis 2027

Der Haushalt wird anhand des Vorberichts in den wesentlichen Zügen von Kämmerer Günther Schell erläutert. Die im Marktgemeinderat besprochenen Investitionen sind eingearbeitet

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024, den Stellenplan 2024 und den Finanzplan 2025 bis 2027 in der vorgelegten Form. Der Entwurf der Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung des Marktes Willanzheim Landkreis Kitzingen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.144.700 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.961.700 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt

festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  —  350 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Willanzheim,

Reifenscheid-Eckert 1. Bürgermeisterin

Eigene Baustellen und Aktuelles

Nachlese Bürgerversammlungen

Die Halter der Fahrzeuge, die in Markt Herrnsheim verkehrswidrig parken, werden angesprochen. Ggf. folgen weitere Maßnahmen.

Es ist zu prüfen, ob im Zuge der Kanalbaumaßnahmen in Hüttenheim eine Straßenlampe im südlichen Bereich des Baugebiets Sommerried I aufgestellt werden kann.

Aufgrund der Geruchsbelästigung am Kneipp-Becken Hüttenheim wird eine weitere Hundekotbox dort aufgestellt.

Katholische Kirche Willanzheim - Sachstand Baubeginn

Die katholische Kirche Willanzheim wird außen saniert. Dies umfasst

u. a. Gerüstarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Steinmetzarbeiten und Maler- und Verputzarbeiten.

Die Gerüstbauarbeiten beginnen ab 16. April 2024. Ab diesem Zeitpunkt soll tagsüber während der Bauarbeiten der Rathausdurchgang als Zugang zum Martinushaus genutzt werden.

Die Zufahrt in den Kirchenburginnenhof ist tagsüber während der Bauarbeiten nur für Baufahrzeuge gestattet. Ggf. werden kurzfristig aus Sicherheitsgründen weitere Zugangsbeschränkungen nötig. Diesen Anweisungen ist dringend Folge zu leisten.

Die öffentlichen Parkflächen direkt vor der Kirche werden für die Bauarbeiten und während der Bauzeit gesperrt.

Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Jahresende an. Begehung der Friedhöfe - Information und weiteres Vorgehen

Die drei Friedhöfe wurden begangen.

Allgemein

Der Wunsch nach Anlage von Friedwiesen wurde in allen drei Ortsteilen genannt. Außerdem wird mehr Baumbepflanzung auf den Friedhöfen gewünscht.

Markt Herrnsheim

Weiteres Vorgehen zu den Thujahecken ist zurückgestellt, da es keine eindeutige Meinung hierzu gibt.

Hüttenheim

Es werden weitere Urnengräber in den Grabreihen angelegt.

Willanzheim

Die Pflasterwege werden in Eigenregie gerichtet. Im Zugang am Vorplatz soll ein Gehstreifen angelegt werden.

Die Buchshecken treiben nicht mehr aus und werden daher abgeschnitten. Der Eingangsbereich bis zum Schwesterngrab bzw. bis zum Priestergrab wird komplett neugestaltet. Die nördliche Mauer ist zu prüfen.

Ein weiterer Eingang in Richtung Mühlgasse wird gewünscht. Dabei sind Lösungen für den Grünabfall nötig. Hierfür sind Vorschläge auszuarbeiten.

Weiteres Vorgehen

Die Bürgermeisterin hat Kontakt mit der Kreisfachberaterin Mechthild Englert aufgenommen um die gewünschten Maßnahmen zu besprechen. Ggf. ist ein Fachplaner zur Unterstützung hinzuzuziehen.

Rücklauf Bedarfsabfrage Wohnangebote

Es sind 25 Rückmeldungen eingegangen. Davon 5 Meldungen ohne Bedarf. Die Meldungen werden alle vertraulich behandelt. Die genaue Auswertung erfolgt noch. Es zeichnet sich ab, dass eher Wohnungen nachgefragt sind.

Kanalbauarbeiten Willanzheim Baustelle am Sommerried

Sachstand

Die Bauarbeiten kommen voran. Die Wasserleitung wurde umgeschlossen, die Hauswasserleitungen sind alle angelegt. Derzeit werden die Wasseranschlüsse für die Gärten verlegt.

Die Bauarbeiten werden bis zur Sommerpause dauern.

Nachtrag für Glasfaserleerrohre und Gehwegsertüchtigung

Gegenstand des Nachtragsangebotes 01 ist die Gehwegsanierung, die Ergänzung zur FTTB/HVerlegung sowie ein zusätzliches Leerrohr entlang der Baustrecke für den Markt Willanzheim. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung.

Im Zuge der o. g. Baumaßnahme wurde zur Gehwegsanierung beschlossen, dass ca. 70,00 m brüchige Rinnenbordsteine (Betonformsteine) abschnittsweise ausgewechselt werden. Hierfür muss im Gehwegbereich auch ein Arbeitsraum mit aufgebrochen werden. Die stellenweise brüchige Gehwegdeckschicht wird durch Abfräsen und Aufbringen einer neuen Deckschicht saniert.

Für die Verlegung der FTTB/H-Leitungen wurde es aufgrund der Querung der Hausanschlussleitungen erforderlich, ein Kabelschutzrohr DN 110 zu verlegen, da es nicht möglich ist diese Kleinleistungen mit der großen Kabeltrommel in einem Zug zu verlegen.

Zusätzlich wird ein zusätzliches Leerrohr vorsorglich zur Nutzung durch den Markt Willanzheim mitverlegt. Die hierfür erforderliche Leitungsgrabenherstellung ist ebenfalls Bestandteil des Nachtragsangebotes.

Das Nachtragsangebot beinhaltet die Kosten der zuvor beschriebenen zusätzlichen Leistungen

und schließt mit einer Angebotssumme in Höhe von 85.416,42 € (brutto).

Der Marktgemeinderat stimmt dem geprüften Nachtragsangebot der Fa. Ullrich Bau zu einem Preis von 85.416,42 € brutto zu.

Bauanträge

Bauantrag zur Dachverlängerung an einer bestehenden landwirtschaftlichen Halle, Fl.Nr. 1475, Gem. Hüttenheim

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich im Ortsteil Hüttenheim

Das Dach soll an der bestehenden Halle verlängert werden. Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück. Die landwirtschaftliche Privilegierung liegt vor. Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Zum nachstehend aufgeführten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Dachverlängerung an der bestehenden landwirtschaftlichen Halle, Fl.Nr. 1475, Gem. Hüttenheim.

Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses, Fl.Nr. 1956/1, Gem. Willanzheim,

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An den Weiden“ in Willanzheim. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

Antrag auf Befreiung von der max. zulässigen Geschossfläche

Antrag auf Befreiung von der zulässigen Art der baulichen Nutzung

Antrag auf Befreiung der max. zulässigen Traufhöhe

Antrag auf Befreiung von der zulässigen Dachform für die Wohnhauserweiterung

Antrag auf Befreiung von der zulässigen Dachfarbe

Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Ausbau des Dachgeschosses, Anbau Treppenaufgang und einer Außentreppe am bestehenden Wohnhaus, Umbau und Erweiterung der vorhandenen Garage, Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1956/1, Gemarkung Willanzheim

Auf dem Grundstück sind durch den Bau des Carports 2 weitere Stellplätze nachgewiesen

Den Anträgen auf Befreiung hinsichtlich der max. zulässigen Geschossflächenzahl, der maximal zulässigen Traufhöhe, der zulässigen Dachform und Dachfarbe sowie der zulässigen Art der Nutzung wird zugestimmt.

Bauantrag zum Anbau an bestehende Garage mit Nebenräumen, Fl.Nr. 799, Markt Herrnsheim

Das Bauvorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich.

Die in der Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze sind nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Folgende Befreiungen/Abweichungen werden beantragt:

Befreiung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO

Anbau an bestehende Garage, Fl.Nr. 799, Gemarkung Markt Herrnsheim

Den Befreiungen hinsichtlich der Abstandsflächen und des Stauraumes vor dem Carport werden zugestimmt.

Antrag nach Art. 6 DSchG, Fl.Nr. 206, Gem. Hüttenheim,

Die Eigentümer beantragen Beräumung, Baufreiheit-Schaffung im hinteren Teil des Hauses.

Es wird eine Erlaubnis nach Art. 6 DSchG benötigt, die hiermit beantragt wird.

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Beseitigung der Anbauten im Süden. Das Einvernehmen wird mit der Auflage erteilt, dass die Belange des Denkmalsschutzes beachtet werden.

Antrag nach Art. 6 DSchG, Fl.Nr. 30, Gemarkung Willanzheim,

Es ist geplant, defekte Hölzer und die wohl lose Innenwand zur Eckgade zu ertüchtigen. Außerdem soll das Mauerwerk ausgebessert werden.

In der Bestandsaufnahme 1999 wurde ersichtlich, dass es sich um einen in der Grundsubstanz sehr alten Bereich der Willanzheimer Kirchenburg handelt.

Aus diesem Grund ist eine Erlaubnis nach Art. 6 DSchG zu beantragen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben. Das Einvernehmen wird mit der Auflage erteilt, dass die Belange des Denkmalsschutzes beachtet werden

Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Fl.Nr. 73, Gem. Willanzheim,

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich in Willanzheim.

Ein Nebengebäude soll saniert werden, um die Wasserführung in dem Bereich zu ordnen. Hierfür soll das Dach abgebrochen werden und nach Sanierungsarbeiten durch ein neues Satteldach mit Biberschwanzziegeln ersetzt werden.

Das Vorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Sanierung und Erweiterung eines Landwirtschaften Nebengebäudes, Fl.Nr. 73, Gemarkung Willanzheim.

Vollzug Baugesetzbuch; Bebauungsplan Gewerbegebiet "Alte Reichsstraße Teil 2", StT Iphofen;frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alte Reichsstraße Teil 2“ sieht die Herausnahme des ursprünglich geplanten Kreisverkehres vor, wodurch der Geltungsbereich verringert werden kann. Weiter soll aus den einzelnen Grundstücken ein zusammenhängendes Grundstück entstehen, welches nicht durch eine öffentliche Erschließungsstraße geteilt wird, weshalb diese in der Darstellung der 1. Änderung entfällt. Die Baugrenzen werden bis unter die Hochspannungsleitung ausgeweitet und die Regenrückhaltung ist privatisiert. Auch die Ortsrandeingrünung findet gemäß 1. Bebauungsplanänderung auf privater Grünfläche statt.

Für den Bereich „Alte Reichsstraße Teil 2“ hat die Stadt Iphofen die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes beschlossen, um der konkreten Nachfrage an gewerblichen Bauflächen für ein großes zukunftsfähiges Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen nachzukommen.

Die in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden abgewogen. Außerdem wurden weitere redaktionelle Änderungen auf Wunsch des Investors vorgenommen (z.B. 4 Vollgeschosse, Einfriedungshöhe 2 m, max. Höhe Stützmauer von 1,5 m).

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen werden zur Kenntnis genommen.

Belange des Marktes Willanzheim werden nicht berührt.

Bestätigung des Marktgemeinderates zur Neuwahl des Siebener-Obmanns Willanzheim

Siegbert Mauckner hat sein Amt als Siebener-Obmann für Willanzheim zurückgegeben. Sein Ehrenamt als Siebener nimmt er weiter wahr.

Die örtlichen Siebener haben in einer Versammlung am 15. März 2024 Klaus Eger als Obmann und Tobias Haupt als Stellvertreter neu gewählt.

Der Markt Willanzheim bestätigt die Wahl.

Zuschussantrag Musikverein Willanzheim

Der Musikverein Willanzheim e. V. bittet um einen Zuschuss für die angeschaffte Lichtanlage. Diese wird für die Auftritte benötigt.

Bei Anschaffungen des Musikvereins gewährt die Gemeinde 20 % der Kosten. Der Betrag von beiden Rechnungen wurde summiert. Dies entspricht 3.885,65 EUR.

Der Zuschuss von 777,13 € wird dem Musikverein Willanzheim e.V. gewährt.

Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung Willanzheim für die Beschaffung von Gesundheitsstühlen für das Einrichtungspersonal

Es wurden 6 Stühle zum Preis von 1.764 € beschafft. Der übliche Zuschuss von 40% wird gewährt und ausgezahlt. Dies entspricht 418,50 €.

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Hinweistafel Judenfriedhof Hüttenheim

Es wird angefragt, ob es möglich ist, am Judenfriedhof Hüttenheim eine Tafel mit Informationen zu der Anlage aufzustellen. Hier kommen immer wieder Besucher vorbei, die Interesse haben.

Derzeit ist nur in der Wanderhütte eine Information.

Grundsätzlich gestattet die Israelitische Kultusgemeinde Informationstafeln vor dem jüdischen Friedhof. Die Bürgermeisterin wird sich kümmern.

Beschilderung an der TraumRunde

Wanderer teilen mit, dass an der TraumRunde Wanderschilder heruntergefallen sind. Dies ist in der Zuständigkeit der Gemeinden Hüttenheim und Seinsheim - je nach Gemarkung.

Ein Schild fehlt am Herdweg Hüttenheim, dies wird wieder angebracht.

Unklar ist noch, wo ggf. weitere Schilder fehlen.