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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318), das zuletzt durch § 1 Abs. 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Willanzheim folgende

Anordnung:

Ab Samstag, 19. April 2025, im Ortsteil Markt Herrnsheim,

ab Samstag, 03. Mai 2025 im Ortsteil Willanzheim,

und ab Samstag, 10. Mai 2025, finden im Ortsteil Hüttenheim

die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis spätestens

Ab 18. April 2025, im Ortsteil Markt Herrnsheim

Ab 02. Mai 2025 im Ortsteil Willanzheim

und ab 09. Mai 2025 im Ortsteil Hüttenheim

sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

Erste Bürgermeisterin
Ingrid Reifenscheid-Eckert

Hinweis:

Wer Grenzsteine zu richten oder zu setzen hat, möge es beim Obmann melden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.