Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318), das zuletzt durch § 1 Abs. 182 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Willanzheim folgende
Anordnung:
Ab Samstag, 19. April 2025, im Ortsteil Markt Herrnsheim,
ab Samstag, 03. Mai 2025 im Ortsteil Willanzheim,
und ab Samstag, 10. Mai 2025, finden im Ortsteil Hüttenheim
die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis spätestens
| • | Ab 18. April 2025, im Ortsteil Markt Herrnsheim |
| • | Ab 02. Mai 2025 im Ortsteil Willanzheim |
| • | und ab 09. Mai 2025 im Ortsteil Hüttenheim |
sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.
Hinweis:
Wer Grenzsteine zu richten oder zu setzen hat, möge es beim Obmann melden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.