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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Durch ein Redaktionsversehen wurde in der Ausfertigung statt richtig „Fl.Nrn." fälschlicherweise „79" geschrieben. Die endgültige Fassung wird hiermit erneut und richtig veröffentlicht.

Der Markt Willanzheim erlässt gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert wurde, in Verbindung mit Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert wurde, folgende

Dritte Satzung

zur Änderung der Vorkaufsrechtssatzung

§ 1

Änderung

Die Vorkaufsrechtssatzung vom 17.12.2019 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 03.06.2020 wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Buchstabe b) wird nach Fl.Nrn., „81", nach 714, „735" und nach 799/1, „804" eingefügt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Willanzheim, den 30.03.2026
Markt Willanzheim
Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin