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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim am 24.04.2023

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 27.03.2023

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.03.2023 wird ohne Einwände anerkannt.

Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau in Willanzheim

Herr Thomas Weigand, GlasfaserPlus, stellt anhand der Power-Point-Präsentation die Firma sowie die Strategie des Breitbandausbaus vor. GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Telekom und IFM Investors. Zielsetzung ist der FTTH-Ausbau von 4 Mio. Haushalten bundesweit.

In Willanzheim ist bis 2024 der Ausbau von über 280 Adressen vorgesehen, dies sind mehr als 400 Haushalte. Herr Weigand erläutert die technische Realisierung, das Verlegeverfahren der Glasfaserkabel und die Anbindung der Haushalte. Die Vorteile durch einen Ausbau von GlasfaserPlus sind:

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keine Vorvermarktungsquote

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jeder kann das Glasfasernetz mit seiner bisherigen Marke nutzen (Open Access)

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langfristige Begleitung bei Eigenausbau und Förderung (Flächendeckung)

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Qualitätsmaßstäbe der Telekom sind Voraussetzung

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Nutzung bestehender Infrastrukturen

Der partnerschaftliche Kontakt und eine abgestimmte Vorgehensweise tragen wesentlich zum Erfolg des Glasfaserausbaus bei. Deshalb ist der Abschluss einer gemeinsamen Absichtserklärung vorgesehen, welcher die partnerschaftliche Zusammenarbeit fixiert.

Ausdrücklich wird auf die enge Zusammenarbeit während des Ausbaus hingewiesen. Eine gute Planung ist notwendig. GlasfaserPlus vergibt an ein Bauunternehmen den Auftrag, erst dann können Details geklärt werden.

Des Weiteren gibt es im Vorwege Bürgerinformationsveranstaltungen, zum Teil als Online-Veranstaltungen, um die Bürger auf die bevorstehenden Baumaßnahmen vorzubereiten. Ab Ende 2023 können dann im Ortsteil Willanzheim Tarife gebucht werden. Dazu werden die Mitarbeiter der Telekom vor Ort sein. Darüber wird im Mitteilungsblatt informiert

GlasfaserPus baut derzeit nur den Ortsteil Willanzheim eigenwirtschaftlich aus und begründet dies mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Für die beiden anderen Ortsteile und die Aussiedlerhöfe in Willanzheim ist daher ein Förderantrag nach den erweiterten Gigabitrichtlinien des Bundes zu stellen.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Abrechnung Naturraumgruppe Willanzheim

Die Abrechnung der Naturraumgruppe in Willanzheim wird zur Kenntnis genommen. Es wurde im Gemeinderat beschlossen bei der Anschaffung der Ausstattung einen Zuschuss von 40 %, max. jedoch 30.000 € zu gewähren. Nach der vorliegenden Schlussrechnung beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 26.031 €.

Das gute Gelingen und die Einhaltung der Kosten sind maßgeblich auf das hohe Maß an ehrenamtlichem Engagement zurückzuführen.

Informationen der Fernwasserversorgung Franken

Wasserpakt in Bayern

Es wird über den neuen Wasserpakt der Fernwasserversorgung Franken informiert. Die Bürger und Bürgerinnen sind angehalten, Wasser zu sparen, da Wasser knapper wird und ein hohes Gut ist.

Härtebereich des Trinkwassers

Die Fernwasserversorgung Franken informiert über den Härtebereich des Trinkwassers der Abnahmestellen im Markt Willanzheim.

Abnahmestelle

Härtebereich

Hüttenheim

Hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat

je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

Willanzheim

Hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat

je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

Markt Herrnsheim

Hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat

je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

Hagenmühle Willanzheim

Hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat

je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

Aussiedler Kern

Hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat

je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

Aussiedler Vogel

Mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat

je Liter (entspricht 8,4 bis 14 ° dH)

Weitere Analysen aus dem jeweiligen Versorgungsbereich der FWF sind unter www.fernwasser-franken.de zu finden.

Wasserlieferungsvertrag zwischen Markt Willanzheim und der Fernwasserversorgung Franken

Die bisher bestellte Jahreshöchstmenge von 72.000 m3 hat im vergangen Jahr erstmalig nicht ausgereicht. Es wurden 77.386 m3 verbraucht. Deshalb wurde bei der Fernwasserversorgung Franken nach einer Erhöhung der Jahresbestellmenge angefragt. Dem Gemeinderat liegt nun der neue Wasserlieferungsvertrag vor.

In dem neuen Vertrag ist eine Jahresbestellmenge von 85.000 m³ verankert, damit auch künftige Mehrmengen abgedeckt werden. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Tageshöchstmenge nach der jährlichen Bestellmenge bemisst. Sie beträgt neu 466 m3.

Für die neu bestelle Mehrmenge ist eine einmalige Vergütung zu errichten. Die Höhe beträgt 9.706,72 € netto.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Wasserlieferungsvertrages mit einer Erhöhung der Jahresbestellmenge auf 85.000 m3 zu.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen

Bauanträge

Bauantrag zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau eines Garagengebäudes mit Büro und Kellerabgang, Fl.Nr. 54 Willanzheim

Mit Bescheid vom 30.08.2010 wurde eine Teilabrissgenehmigung für das ehem. Wohnhaus genehmigt, bislang jedoch nicht ausgeführt. Nun soll das Haus abgebrochen und neu ein Garagengebäude mit Büro errichtet werden.

In der Sitzung im Februar wurde über den Bauantrag berichtet:

Am 5.4.2023 fand der Ortstermin mit dem LfD statt. Ergebnis war, dass keine ausreichenden Befunde vorliegen, um eine Denkmalwürdigkeit zu begründen.

Daher kann nun über den Bauantrag befunden werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Abstandsflächen auf der Straße werden vom Markt Willanzheim übernommen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Des Weiteren wurde der Bauantrag auf die Schaffung von Stellplätzen überprüft. Gemäß der Garagen- und Stellplatzverordnung sind je Wohneinheit 1 Stellplatz zu schaffen und für Büroräume je 40 m² ebenfalls ein Stellplatz.

Somit sind auf dem Grundstück 3 Stellplätze nachzuweisen.

Die Unterlagen liegen vor und entsprechen den Vorgaben

Beschluss:

Für das nachstehend aufgeführte Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abbruch Wohnhaus und Neubau eines Garagengebäudes mit Büro und Kellerabgang, Fl.Nr. 54, Marktplatz 6, Gem. Willanzheim.

Pflasterarbeiten im Zuge des Neubaus, Fl.Nr. 54 Willanzheim

Bei dem Ortstermin am 05.04.2023 wurde auch über Umgestaltungsmaßnahmen gesprochen.

Der Bauherr möchte die Hofzufahrt im Zuge des Neubaus umgestalten. Die Grundstücksgrenze verläuft entlang der asphaltierten Fläche.

Der Asphalt soll entfernt werden um die privaten Flächen anzugleichen.

Das Pflaster auf öffentlicher Fläche möchte er aufnehmen und auf Paletten setzen.

Dann auf eigene Kosten einen Unterbau herstellen und wieder mit dem Bestandspflaster belegen. Ggf. werden noch einige Pflastersteine mehr benötigt, da in der Rundung viele Bruchstücke gepflastert sind.

Die Arbeiten würden von ihm und seiner Firma ausgeführt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Umgestaltungsmaßnahme zu. Der Bauherr darf das Pflaster auf seine Kosten entfernen, lagern und, nach Angleichung an den Bestand, verlegen. Die gesamte Maßnahme ist zu dokumentieren.

Nach Fertigstellung sind die Arbeiten durch den Markt Willanzheim abzunehmen.

Beitritt zur "Energieagentur Kitzinger Land GmbH"

Die vorliegenden Verträge zum Beitritt der „Energieagentur Kitzinger Land GmbH“ werden ausführlich diskutiert. Dabei sieht der Marktgemeinderat an einigen Stellen noch Klärungsbedarf und äußert grundsätzliche Bedenken an dem Vertragstext. Andererseits wird ein Beitritt für sinnvoll erachtet.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, der „Energieagentur Kitzinger Land GmbH“ beizutreten und ermächtigt die Bürgermeisterin, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

12

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

5

Persönlich beteiligt:

0

Herstellungsbeitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nunmehr seine Rechtsauffassung hinsichtlich der Auslegung des § 5 Abs. 2 Satz 5 Muster-BGS/EWS bzw. Muster-BGS/WAS offenbart.

Demnach seien auch fest überdachte Terrassen und Balkone, deren Überdachung also auf Pfosten o.Ä. ruht und die damit die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen, von der Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 5 erfasst.

Im Ergebnis obliegt es damit zukünftig den Satzungsgebern, ob sie die Geschossflächen von fest überdachten Terrassen und Balkonen als beitragspflichtige Geschossflächen i.S.d. Maßstabs der vorhandenen/tatsächlichen Geschossfläche erfassen wollen oder eben nicht.

Maßgeblich für die Entscheidung dürften stets die bisherige Veranlagungspraxis sowie ggf. noch anhängige Widerspruchs- oder Klageverfahren sein.

Aufgrund des für die leitungsgebundenen Einrichtungen im Bayerischen Kommunalabgabengesetz vorgegebenen Kostendeckungsprinzips handelt es sich bei der Entscheidung nicht um eine Möglichkeit etwaige Mehreinnahmen zu generieren, sondern stets nur um eine Entscheidung über den Verteilungsschlüssel.

Die bisherige Regelung der gemeindlichen Satzung lautet wie folgt:

Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen oder die an die Schmutzwasserableitung nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

Nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetages sind, je nachdem wie die gemeindliche Entscheidung des Satzungsgebers vor Ort ausfällt, folgende satzungsrechtlichen Anpassungen vorzunehmen:

1.

Gemeinde/Zweckverband will fest überdachte Terrassen und Balkone NICHT zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen

Nach der oben zitierten Entscheidung des BayVGH vom 27.3.2023 genügt es hierfür in der jeweiligen BGS/WAS bzw. BGS/EWS den bereits in den Mustersatzungen des StMI von 2008 vorhandenen § 5 Abs. 2 Satz 5 aufzunehmen bzw. zu belassen:

„Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.“

2.

Gemeinde/Zweckverband will fest überdachte Terrassen/Balkone zur beitragspflichtigen Geschossfläche zählen.

Der Entscheidung des BayVGH vom 27.3.2023 ist nach Ansicht des Bayerischen Gemeindetages nicht zu entnehmen, dass eine Beitragspflicht von fest überdachten Terrassen und Balkonen generell unzulässig sei. Gemeinden bzw. Zweckverbände, die daher weiterhin (oder zukünftig) an der Festsetzung von Geschossflächenbeiträgen für diese Flächen festhalten wollen, sollten dies aber in ihrer Satzung nunmehr ausdrücklich bestimmen. Dies kann nach unserer Auffassung am einfachsten durch komplette Streichung des § 5 Abs. 2 Satz 5 Muster-BGS/EWS bzw. Muster- BGS/WAS erfolgen. Eine weitere Variante wäre die Beibehaltung dieser Regelung mit einem Zusatz, der in etwa wie folgt lauten könnte: „Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die gemeindlichen Satzungen zur Wasserabgabesatzung und Entwässerungseinrichtung so zu belassen wie bislang festgelegt und Balkone und Terrassen, soweit sie über die Gebäudefluchtlinie herausragen, nicht zu Beiträgen heranzuziehen.“

Bestätigung der Waldreferenten Willanzheim

Es fand eine Besprechung der Güterwaldteilhaber Willanzheim statt. Der bisherige Waldbeauftragte Ernst Stöcker wurde in diesem Rahmen gebührend verabschiedet.

Künftig werden Johannes Kuhn (forstfachlicher Ansprechpartner), Erich Bauer (Angelegenheiten und Organisation der Holzausgabe) und Franz Josef Haupt (Ansprechpartner vor Ort für Güterwaldteilhaber und Holzwerber) diese Aufgaben übernehmen. Die Waldbeauftragten werden durch den Marktgemeinderat bestätigt.

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Workshop Fortschreibung ILEK

Die Bürgermeisterin informiert, dass am 02. Mai 2023 ein Workshop zur Fortschreibung des ILEK in Rödelsee stattfinden wird. Alle Gemeinderatsmitglieder und Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Am 24. Mai 2023 findet diese Veranstaltung dann als digitaler Workshop statt.