Zu einer nichtöffentlichen Versammlung mit Jagdessen der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Erlau am 10. Februar 2023 um 19.00 Uhr im Gasthaus „Kießling“ in Erlau ergeht hiermit an alle Eigentümer der Grundflächen, die zum Jagdrevier Erlau gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, herzliche Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Jagdessen |
| 2. | Protokoll der letzten Jagdversammlung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Kassenbericht |
| 5. | Kassenprüfungsbericht und Entlastung der Vorstandschaft |
| 6. | Wünsche und Anträge |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.