Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat Walsdorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinigt Nord“ beschlossen.
Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, muss ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Bebauungsplanverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet
Der Gemeinderat beschließt zur Verwirklichung von Wohnbaumaßnahmen im Rahmen des EOF-Programms die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans „Steinigt Nord“.
Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt (Flur-Nrn. gemäß vorläufiger Besitzeinweisung):
| im Norden: | durch Teile der Flur-Nrn. 1089, 1091 und 1092 |
| im Osten: | durch die Flur-Nr. 1093 |
| im Süden: | durch die Flur-Nr. 527/7 (Seniorenzentrum Marienheim) |
| im Westen: | durch die Flur-Nr. 1074 und Teile der Flur-Nr. 140/3 (Weipelsdorfer Straße). |
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,4 ha und beinhaltet die Flur-Nrn. 1090 sowie Teile der Flur-Nrn. 140/3, 1089, 1091 und 1092 der Gemarkung Walsdorf.
Nach Erarbeitung eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.