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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Steinigt Nord

Bebauungsplan „Steinigt Nord“, Gemeinde Walsdorf, Landkreis Bamberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Der Gemeinderat Walsdorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinigt Nord“ beschlossen.

Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, muss ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Bebauungsplanverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet

Der Gemeinderat beschließt zur Verwirklichung von Wohnbaumaßnahmen im Rahmen des EOF-Programms die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans „Steinigt Nord“.

Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt (Flur-Nrn. gemäß vorläufiger Besitzeinweisung):

im Norden:

durch Teile der Flur-Nrn. 1089, 1091 und 1092

im Osten:

durch die Flur-Nr. 1093

im Süden:

durch die Flur-Nr. 527/7

(Seniorenzentrum Marienheim)

im Westen:

durch die Flur-Nr. 1074 und Teile der Flur-Nr. 140/3 (Weipelsdorfer Straße).

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,4 ha und beinhaltet die Flur-Nrn. 1090 sowie Teile der Flur-Nrn. 140/3, 1089, 1091 und 1092 der Gemarkung Walsdorf.

Nach Erarbeitung eines Plan-Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Walsdorf, den 26.01.2024
Mario Wolff, Erster Bürgermeister