zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Walsdorf
am Donnerstag, den 20.02.2025 um 19.30 Uhr
im Gasthaus „Kiessling“ in Erlau
ergeht hiermit an alle Eigentümer der Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Walsdorf gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.
Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Protokoll Vorjahr |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Kassenbericht |
| 5. | Kassenprüfungsbericht und Entlastung der Vorstandschaft |
| 6. | Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtes |
| 7. | Sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Walsdorf, am 14.Januar 2025