Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung (EWS) vom 08.11.2019
(= 1. ÄndS-EWS) vom 11.12.2025
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Walsdorf folgende Satzung:
1. Änderungssatzung
§ 1
In § 17 Abs. 2 Satz 1 EWS werden die Worte „auf Kosten des Grundstückseigentümers“ gestrichen.
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Walsdorf, 12.12.2025
gez.
Wolff, Erster Bürgermeister