Bitte beachten Sie, dass keine gesonderten Mitteilungen für die fälligen Beträge versandt werden. Die Beträge können Sie den Ihnen vorliegenden Bescheiden, bei den Abwassergebühren dem Abrechnungsbescheid 2022 vom 10.02.2023, entnehmen. Um zusätzliche Kosten (Mahngebühren und Säumniszuschläge) zu vermeiden, überweisen Sie die fälligen Beträge bitte pünktlich zum 15.11.2023 auf eines der Konten der Gemeinde Walsdorf (IBAN DE25 7705 0000 0000 0814 89 bzw. DE47 7639 1000 0001 4502 39).
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ist für Sie nichts zu veranlassen. Der Betrag wird dann zum Fälligkeitstermin abgebucht.