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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 10/2024
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
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Informationen - DG-Ausbau

Zweckverband zur Wasserversorgung

Auracher Gruppe Stegaurach

Ausbau von Dachgeschossen

Nach der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserabgabesatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, dem Zweckverband Veränderungen ihrer Grundstücke oder Gebäudlichkeiten unverzüglich zu melden und über den Umfang der Änderung Auskunft zu erteilen.

Der Zweckverband bittet deshalb die Grundstückseigentümer, die Dachgeschosse ausgebaut haben, dies dem Zweckverband mitzuteilen, sofern dies nicht schon geschehen ist.

Im Unterlassungsfall wird auf die Ordnungswidrigkeit (§ 24 Abs. 2 WAS) verwiesen.