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Mitteilungsblatt Gemeinde Walsdorf
Ausgabe 12/2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
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Hinweis der Verbandsgemeinden zur 2. Änderungssatzung v. 06.11.2023 zur BGS-WAS

Folgende Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe (BGS/WAS) wurde im Amtsblatt Nr. 11/2023 des Landkreises Bamberg vom 29.11.2023 bekannt gemacht:

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe folgende Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe wird wie folgt geändert:

Nach § 5 Abs. 2 Satz 6 wird folgender Satz 7 eingefügt:

„7Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Stegaurach, 06.11.2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
gez.  —  Siegel
Jakobus Kötzner
Verbandsvorsitzender