Folgende Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe (BGS/WAS) wurde im Amtsblatt Nr. 11/2023 des Landkreises Bamberg vom 29.11.2023 bekannt gemacht:
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe folgende Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe wird wie folgt geändert:
Nach § 5 Abs. 2 Satz 6 wird folgender Satz 7 eingefügt:
„7Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“
Diese Änderungssatzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.