Gemäß der Regelung des Inkrafttretens in Artikel 7 Absatz (3) des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Bitte beachten Sie:
Ein Personalausweis dauert in der Regel ca. 2 Wochen, Reisepässe ca. 4-6 Wochen bis zur Fertigung. Folgende Gebühren fallen für unter 24-jährige Antragsteller an:
| Personalausweis | 22,80 Euro (vorläufiger Personalausweis 10 Euro) |
| Reisepass | 37,50 Euro |
Für die Beantragung muss das Kind zwingend persönlich erscheinen sowie mindestens ein Elternteil. Zudem werden ein aktuelles biometrisches Passbild und die Zustimmungserklärung benötigt.
Diese können Sie vorab auf unserer Homepage herunterladen.