Der Gemeinderat Walsdorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Steinigt Nord“ beschlossen.
Die Gemeinde Walsdorf beabsichtigt einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Das Gebiet liegt im laufenden Verfahren der Flurbereinigung; die Besitzeinweisung ist bereits erfolgt, deshalb werden im Bebauungsplanverfahren die zukünftigen Flurgrenzen und Flurnummern verwendet.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 14.000 m² und beinhaltet die Flur-Nrn. 1090 sowie Teile der Flur-Nrn. 140/3, 1089, 1091 und 1092 der Gemarkung Walsdorf.
Der Geltungsbereich grenzt im Westen an die Weipelsdorfer Straße, im Süden an das Seniorenzentrum, Norden und Osten an landwirtschaftliche Flächen an. Der Vorhabenträger beabsichtigt, bezahlbaren Wohnraum in Zusammenhang mit der einkommensorientierten Förderung (EOF) zu schaffen.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.