Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erläßt die Gemeinde Walsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.164.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.103.800,00 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 550.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 145 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 145 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 330 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.027.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung hiermit amtlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Bamberg hat die Haushaltssatzung 2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten.
Die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Walsdorf, Schulstraße 10, 96194 Walsdorf, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Außerdem kann sie auch auf der Internetseite der Gemeinde Walsdorf unter www.walsdorf.de unter dem Menüpunkt „Ortsrecht“ eingesehen und heruntergeladen werden.